Muss mein Arbeitgeber mir einen Arbeitsvertrag geben?
Februar 10, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich bin Ammelie Keck und arbeite seit zwei Monaten in einem kleinen Unternehmen als Verkäuferin. Bisher habe ich noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Mein Chef hat mir lediglich mündlich mitgeteilt, dass ich ab sofort angestellt bin. Ich mache mir Sorgen, da ich nicht genau weiß, welche Rechte und Pflichten ich habe, ohne einen schriftlichen Vertrag.
Ich möchte gerne wissen, ob mein Arbeitgeber verpflichtet ist, mir einen Arbeitsvertrag auszuhändigen und was ich tun kann, falls er dies nicht tut. Ich würde gerne Klarheit darüber haben, was meine genauen Rechte und Pflichten sind, wie meine Arbeitszeiten geregelt sind und welche Vergütung mir zusteht.
Des Weiteren mache ich mir Gedanken darüber, wie ich mich absichern kann, falls es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten mit meinem Arbeitgeber kommen sollte. Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Interessen zu schützen und welche Schritte kann ich unternehmen, um auf eine faire Behandlung am Arbeitsplatz zu achten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Ammelie Keck
Sehr geehrte Frau Keck,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wenn Sie bisher keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten haben. In Deutschland besteht grundsätzlich die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Dies ergibt sich aus § 2 des Nachweisgesetzes.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag dient dazu, die genauen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festzuhalten. Darin werden unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und sonstige arbeitsvertragliche Regelungen aufgeführt. Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag können Unklarheiten entstehen und im Falle von Streitigkeiten können Sie sich möglicherweise schlechter rechtlich absichern.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigt, empfehle ich Ihnen, dies schriftlich einzufordern. Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine angemessene Frist zur Erstellung und Aushändigung des Arbeitsvertrages. Sollte Ihr Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen. In diesem Fall könnte eine Klage auf Erstellung eines Arbeitsvertrages vor dem Arbeitsgericht erforderlich sein.
Um sich vor möglichen Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber abzusichern, empfehle ich Ihnen, alle wichtigen Informationen und Absprachen schriftlich festzuhalten. Dokumentieren Sie Arbeitszeiten, besprochene Regelungen oder Vereinbarungen und kommunizieren Sie schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Falle von Unstimmigkeiten sollten Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sollte es dennoch zu Konflikten kommen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Interessen zu schützen. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihr Recht geltend zu machen und gegebenenfalls eine außergerichtliche oder gerichtliche Lösung zu erzielen. Zudem haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, sich an einen Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden, um Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Konflikten zu erhalten.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen Klarheit verschafft hat und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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