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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, Überstunden zu machen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Emilia Gerdes und arbeite seit zwei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen in Vollzeit. In letzter Zeit häufen sich die Überstunden, die mein Arbeitgeber von mir verlangt. Ich arbeite bereits regelmäßig Überstunden, aber nun werden diese immer mehr und ich fühle mich zunehmend überfordert. Mein Arbeitgeber argumentiert, dass es aufgrund von Projekten und Aufträgen notwendig sei, dass ich Überstunden mache.

Ich bin besorgt, da die zusätzliche Arbeitsbelastung meine Work-Life-Balance stark beeinträchtigt und ich kaum noch Zeit für mich selbst oder meine Familie habe. Zudem frage ich mich, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, mich dazu zu zwingen, Überstunden zu machen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die meinen Arbeitgeber dazu verpflichten, meine Arbeitszeiten angemessen zu gestalten und Überstunden zu begrenzen?

Ich möchte gerne wissen, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, mich zu Überstunden zu zwingen, und ob es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen. Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Situation zu verbessern und meine Rechte als Arbeitnehmerin zu wahren? Ich freue mich sehr über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge zu diesem Thema.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Emilia Gerdes

Bernhard Vollmann

Sehr geehrte Frau Gerdes,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Überstunden in Ihrem Arbeitsverhältnis. Die Situation, die Sie beschreiben, ist leider keine Seltenheit und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen vor ähnlichen Herausforderungen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland klare Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten und der Überstunden vorsieht. Gemäß § 3 ArbZG beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 8 Stunden pro Werktag, also 40 Stunden pro Woche. Überstunden sind nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In der Regel dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer maximal 8 Stunden pro Woche über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus arbeiten.

Ihr Arbeitgeber hat also grundsätzlich nicht das Recht, Sie zu Überstunden zu zwingen. Dies gilt auch dann, wenn es aufgrund von Projekten oder Aufträgen zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen kommt. Wenn Sie bereits regelmäßig Überstunden leisten und nun zusätzlich belastet werden, ist es durchaus berechtigt, dass Sie sich Gedanken über Ihre Work-Life-Balance und Ihre Gesundheit machen.

Um Ihre Rechte als Arbeitnehmerin zu wahren und Ihre Situation zu verbessern, empfehle ich Ihnen folgende Schritte:

1. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Arbeitsbelastung und die Überstunden. Versuchen Sie, gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Vielleicht ist es möglich, die Arbeitsabläufe zu optimieren oder zusätzliches Personal einzustellen.

2. Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zu Überstunden enthalten sind. Wenn nicht, können Sie darauf bestehen, dass Überstunden nur auf freiwilliger Basis geleistet werden.

3. Wenn das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber keine Lösung bringt, können Sie sich an den Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden. Diese können Ihnen weiterhelfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

4. Als letzte Möglichkeit können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber einleiten. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihr Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können Ihre Situation erfolgreich verbessern. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann, Rechtsanwalt

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