Habe ich Anspruch auf Urlaub, wenn ich während der Probezeit gekündigt werde?
Januar 19, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Ben Seebauer und arbeite seit zwei Monaten in einem neuen Unternehmen. Leider wurde mir nun während meiner Probezeit gekündigt. Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem Anspruch auf Urlaubstage habe, die ich noch nicht genommen habe.
In meiner Vertragsvereinbarung steht, dass ich pro Jahr 25 Urlaubstage habe. Da ich erst zwei Monate dort gearbeitet habe, habe ich bisher noch keinen Urlaub genommen. Ich mache mir Sorgen, dass ich meinen Anspruch auf diese Urlaubstage verliere, da ich während der Probezeit entlassen wurde.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich trotz der Kündigung während der Probezeit Anspruch auf die noch nicht genommenen Urlaubstage habe? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Urteile, die meine Situation regeln? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Urlaubsansprüche geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Ben Seebauer
Sehr geehrter Herr Seebauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Urlaubsansprüche nach einer Kündigung während der Probezeit. Es tut mir leid zu hören, dass Sie in dieser Situation sind, aber ich kann Ihnen versichern, dass Sie trotz der Kündigung Anspruch auf Ihre noch nicht genommenen Urlaubstage haben.
Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Anspruch entsteht bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses und muss auch bei einer Kündigung während der Probezeit gewährt werden. Die Tatsache, dass Sie noch keine Urlaubstage genommen haben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Der Urlaubsanspruch besteht unabhhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis in der Probezeit oder nach Ablauf dieser Phase beendet wird. Das bedeutet, dass Sie auch nach der Kündigung Anspruch auf die anteilige Anzahl der Urlaubstage haben, die Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt zugestanden hätten. In Ihrem Fall, bei einer Vertragsvereinbarung von 25 Urlaubstagen pro Jahr und einer Beschäftigung von zwei Monaten, würden Ihnen also 4 Urlaubstage zustehen.
Sollte Ihr ehemaliger Arbeitgeber sich weigern, Ihnen diese Urlaubstage auszuzahlen, empfehle ich Ihnen, sich zunächst schriftlich an ihn zu wenden und auf Ihren gesetzlichen Anspruch hinzuweisen. Falls dies nicht fruchtet, können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden und dort eine Klage auf Zahlung der Urlaubstage einreichen.
Insgesamt gilt es, Ihren Anspruch auf die noch nicht genommenen Urlaubstage konsequent und rechtzeitig geltend zu machen, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Recht erhalten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

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