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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber meine Gehaltszahlungen einbehalten, wenn ich Fehler gemacht habe?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich in meiner aktuellen beruflichen Situation auf ein Problem gestoßen bin, bei dem ich unsicher bin, wie ich mich verhalten soll. Mein Name ist Jens Schröder und ich arbeite als Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen. In letzter Zeit habe ich leider einige Fehler gemacht, die zu finanziellen Verlusten für das Unternehmen geführt haben. Nun hat mein Arbeitgeber angekündigt, dass er einen Teil meines Gehalts einbehalten möchte, um die entstandenen Kosten zu decken.

Ich mache mir Sorgen, ob mein Arbeitgeber dazu berechtigt ist, meine Gehaltszahlungen einzubehalten, auch wenn ich Fehler gemacht habe. Ich bin mir nicht sicher, ob dies rechtens ist und welche Rechte ich in dieser Situation habe. Deshalb frage ich mich, ob mein Arbeitgeber das Gehalt einbehalten darf und ob es mögliche Lösungen gibt, um diese Situation zu klären.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten und mir Informationen dazu geben könnten, wie ich mich in dieser Situation verhalten sollte. Ich möchte gerne wissen, ob mein Arbeitgeber im Recht ist und ob es Möglichkeiten gibt, mein Gehalt zu schützen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Schröder

Bernhard Vollmann

Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Einbehaltung Ihres Gehalts durch Ihren Arbeitgeber aufgrund von Fehlern, die zu finanziellen Verlusten geführt haben. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation unsicher fühlen und Klarheit darüber haben möchten, ob Ihr Arbeitgeber dazu berechtigt ist, Ihr Gehalt einzubehalten.

Grundsätzlich ist es so, dass Ihr Arbeitgeber nicht einfach eigenmächtig einen Teil Ihres Gehalts einbehalten kann, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage besteht. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt wäre, Ihr Gehalt zu kürzen.

Eine mögliche rechtliche Grundlage für eine Gehaltskürzung könnte beispielsweise eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sein, in der festgelegt ist, dass bei Fehlern, die zu finanziellen Verlusten führen, eine Gehaltskürzung erfolgen kann. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag daraufhin überprüfen, ob eine solche Klausel enthalten ist.

Sollte keine vertragliche Vereinbarung bestehen, die eine Gehaltskürzung in Ihrem Fall rechtfertigt, so könnte Ihr Arbeitgeber nur unter bestimmten Umständen eine Gehaltskürzung vornehmen, zum Beispiel im Rahmen einer Abmahnung oder einer vertraglichen Schadensersatzpflicht.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und das Gespräch zu suchen. Klären Sie gemeinsam, warum Ihr Arbeitgeber eine Gehaltskürzung vorsieht und ob es mögliche Lösungen gibt, um die entstandenen Kosten anderweitig zu decken. Sollten Sie sich nicht einig werden, so rate ich Ihnen dringend dazu, sich anwaltlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte in dieser Situation zu klären und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

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Bernhard Vollmann