Kann ich eine Abfindung verlangen, wenn mein Arbeitsverhältnis beendet wird?
August 16, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Jenny Zellmer und arbeite seit 10 Jahren als Verwaltungsangestellte in einem mittelständischen Unternehmen. Vor kurzem hat mein Arbeitgeber mir mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis aufgrund von Umstrukturierungen im Unternehmen beendet werden soll. Ich bin besorgt darüber, wie es finanziell für mich weitergehen wird, da ich alleine lebe und keine finanzielle Absicherung habe.
Ich habe gehört, dass in solchen Fällen eine Abfindung gezahlt werden kann, um den Verlust des Arbeitsplatzes abzufedern. Ich würde gerne wissen, ob ich in meinem Fall Anspruch auf eine Abfindung habe und wie hoch diese sein könnte. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Abfindung zu erhalten?
Des Weiteren frage ich mich, ob es Möglichkeiten gibt, um meine Kündigung abzuwenden oder zumindest eine bessere finanzielle Regelung zu erzielen. Gibt es Verhandlungsspielraum oder ist die Entscheidung meines Arbeitgebers endgültig?
Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und eine klare Einschätzung meiner Situation. Ich bitte Sie um Rat, wie ich am besten vorgehen sollte, um meine Interessen zu wahren und eine faire Lösung zu erzielen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Zellmer
Sehr geehrte Frau Zellmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Kündigung und einer möglichen Abfindung. In Ihrem Fall können verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, um zu entscheiden, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und wie hoch diese ausfallen könnte.
Grundsätzlich besteht nach deutschem Arbeitsrecht kein Anspruch auf eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung. Allerdings gibt es verschiedene Situationen, in denen eine Abfindung dennoch gezahlt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Größe des Unternehmens können Einfluss auf die Höhe einer möglichen Abfindung haben.
In Ihrem Fall, nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, ist es durchaus möglich, dass Ihnen eine Abfindung zusteht. Es ist ratsam, sich an einen erfahrenen Arbeitsrecht-Anwalt zu wenden, um Ihre individuelle Situation zu prüfen und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Höhe der Abfindung zu berechnen und gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln.
Es gibt auch Möglichkeiten, die Kündigung abzuwenden oder eine bessere finanzielle Regelung zu erzielen. Hierbei kommt es auf den konkreten Fall an und ob beispielsweise eine Einigung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder einer Abfindungsvereinbarung erzielt werden kann. Auch hier ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert, um Ihre Interessen zu wahren und eine faire Lösung zu erzielen.
Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln und sich rechtzeitig um Ihre rechtlichen Ansprüche kümmern, um keine Fristen zu verpassen. Zögern Sie daher nicht, einen Anwalt zu kontaktieren und sich umfassend beraten zu lassen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann
Rechtsanwalt

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