Kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, dass er meine Fortbildungen bezahlt?
Juni 19, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße Paula Niemeyer und arbeite seit fünf Jahren als Grafikdesignerin in einem kleinen Unternehmen. In den letzten Jahren habe ich regelmäßig an Fortbildungen teilgenommen, um mein Wissen und meine Fähigkeiten zu erweitern. Dabei habe ich festgestellt, dass diese Fortbildungen sehr teuer sind und einen großen finanziellen Aufwand für mich bedeuten.
Mein Arbeitgeber hat bisher nie angeboten, die Kosten für meine Fortbildungen zu übernehmen. Ich frage mich daher, ob ich von meinem Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Kosten für meine Fortbildungen übernimmt. Ich bin der Meinung, dass die Fortbildungen meine Arbeit und Leistungsfähigkeit verbessern und somit auch dem Unternehmen zugutekommen.
Ich mache mir Sorgen, dass meine finanzielle Belastung durch die Fortbildungen immer größer wird und ich mir diese in Zukunft vielleicht nicht mehr leisten kann. Deshalb wäre es für mich wichtig zu wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, meinen Arbeitgeber dazu zu verpflichten, die Kosten für meine Fortbildungen zu tragen.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich von meinem Arbeitgeber verlangen kann, dass er meine Fortbildungen bezahlt? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, die mir in dieser Situation weiterhelfen könnten? Ich würde mich über Ihre Unterstützung und Beratung zu diesem Thema sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Niemeyer
Sehr geehrte Frau Niemeyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kostenübernahme für Fortbildungen durch Ihren Arbeitgeber. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die finanzielle Belastung durch die Fortbildungen machen und gerne wissen möchten, ob Ihr Arbeitgeber hierfür aufkommen kann.
Grundsätzlich gilt, dass Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Kosten für Ihre Fortbildungen zu übernehmen, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag, der eine Kostenübernahme vorsieht. In Ihrem Fall ist es wichtig zu prüfen, ob es hierzu Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifverträgen gibt.
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifverträgen keine Regelungen zur Kostenübernahme für Fortbildungen enthalten sind, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er sich bereit erklärt, die Kosten zu tragen.
Es kann jedoch sein, dass Ihr Arbeitgeber aus eigenem Interesse an Ihrer Weiterbildung und an der Steigerung Ihrer Leistungsfähigkeit bereit ist, die Kosten teilweise oder vollständig zu übernehmen. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Situation sowie Ihre Motivation für die Fortbildungen zu erläutern. Möglicherweise lässt sich eine Lösung finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.
Sollte Ihr Arbeitgeber nicht bereit sein, die Kosten für Ihre Fortbildungen zu übernehmen und es auch keine vertraglichen Regelungen dazu gibt, bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich im Voraus überlegen, ob die Fortbildungen wirklich notwendig und sinnvoll für Ihre berufliche Entwicklung sind und ob Sie bereit sind, die finanzielle Belastung dafür zu tragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

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