Darf mein Arbeitgeber mir verbieten, während der Arbeitszeit zu rauchen?
Mai 27, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Gerald Jung und arbeite seit fünf Jahren in einem großen Unternehmen als Bürokaufmann. In letzter Zeit gibt es vermehrt Diskussionen darüber, ob es erlaubt ist, während der Arbeitszeit zu rauchen. Mein Arbeitgeber hat nun angekündigt, dass ab sofort das Rauchen während der Arbeitszeit untersagt ist und bei Zuwiderhandlung Konsequenzen drohen.
Ich bin Raucher und habe bisher immer in den Pausen oder in meiner Freizeit geraucht. Allerdings fällt es mir schwer, während der Arbeit auf das Rauchen zu verzichten, da es für mich eine Möglichkeit ist, kurz abzuschalten und Stress abzubauen. Ich mache meine Arbeit gewissenhaft und bin der Meinung, dass ich meine Arbeit auch gut erledige, wenn ich zwischendurch eine kurze Raucherpause einlege.
Ich frage mich nun, ob mein Arbeitgeber mir tatsächlich das Rauchen während der Arbeitszeit verbieten kann und welche rechtlichen Grundlagen dabei eine Rolle spielen. Gibt es Möglichkeiten, um eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist? Ich möchte nicht in Konflikt mit meinem Arbeitgeber geraten, aber auch nicht auf mein persönliches Bedürfnis nach einer Raucherpause verzichten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir Informationen dazu geben, wie ich mich verhalten soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Jung
Sehr geehrter Herr Jung,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Thema Rauchen am Arbeitsplatz ist in vielen Unternehmen ein kontrovers diskutiertes Thema. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber durchaus das Recht hat, Regeln bezüglich des Rauchens während der Arbeitszeit aufzustellen. Dies bedeutet, dass er das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten kann. Dabei muss er jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten.
In Deutschland gibt es das Nichtraucherschutzgesetz, welches den Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz regelt. Demnach ist es in vielen Betrieben bereits untersagt, innerhalb der Gebäude zu rauchen. Auch Raucherräume sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Wenn Ihr Arbeitgeber nun ankündigt, das Rauchen während der Arbeitszeit generell zu verbieten, könnte er sich auf dieses Gesetz berufen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wenn das Rauchen für Sie eine Möglichkeit darstellt, kurz abzuschalten und Stress abzubauen, könnte dies als persönliches Bedürfnis angesehen werden. In solchen Fällen ist es ratsam, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Mögliche Lösungsansätze könnten sein, dass Sie Ihre Raucherpausen auf die regulären Pausenzeiten beschränken oder dass Sie alternative Möglichkeiten finden, um mit Stress umzugehen.
Es ist wichtig, dass Sie die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber suchen und Ihre Bedenken und Bedürfnisse offen ansprechen. Vielleicht ist es möglich, eine individuelle Regelung zu treffen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.
Sollten Sie jedoch keine Einigung finden und Ihr Arbeitgeber weiterhin auf dem Rauchverbot während der Arbeitszeit besteht, bleiben Ihnen als Arbeitnehmer nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten. Sie könnten sich in einem solchen Fall an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte prüfen zu lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?