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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, in den Betriebsferien Urlaub zu nehmen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Tina Lange und arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen. Bisher konnte ich meinen Jahresurlaub immer frei planen und nutzen. Nun hat mein Arbeitgeber angekündigt, dass alle Mitarbeiter während der Betriebsferien verpflichtend Urlaub nehmen müssen. Dies betrifft einen Zeitraum von zwei Wochen im Sommer.

Ich mache mir Sorgen, da ich in dieser Zeit eigentlich andere Urlaubspläne hatte und meinen Urlaub lieber zu einem anderen Zeitpunkt verbringen würde. Ich frage mich, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, mich zu zwingen, meinen Urlaub während der Betriebsferien zu nehmen, und ob ich etwas dagegen unternehmen kann.

Mir ist bewusst, dass es im Arbeitsrecht verschiedene Regelungen gibt und ich möchte gerne wissen, ob mein Arbeitgeber im Recht ist und welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, um meinen Urlaub zu verlegen oder anderweitig zu regeln. Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die mich in dieser Situation schützen könnten? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Interessen zu wahren und meinen Urlaubswünschen nachzukommen?

Ich freue mich über Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen,
Tina Lange

Bernhard Vollmann

Sehr geehrte Frau Lange,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Urlaubsanspruchs während der Betriebsferien in Ihrem mittelständischen Unternehmen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, da Sie bisher Ihren Jahresurlaub frei planen konnten und nun vor der Situation stehen, Ihren Urlaub zu einem festgelegten Zeitraum nehmen zu müssen.

Grundsätzlich regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Deutschland den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub für Arbeitnehmer. Nach § 7 Abs. 1 BUrlG hat der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen dem entgegen. In Ihrem Fall könnte die Anordnung des Arbeitgebers, während der Betriebsferien Urlaub zu nehmen, als solch ein dringender betrieblicher Belang angesehen werden.

Allerdings muss auch beachtet werden, dass nach § 7 Abs. 3 BUrlG der Urlaub in den Betrieben oder Verwaltungen möglichst zusammenhängend zu gewähren ist, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. In Ihrem Fall könnten Sie argumentieren, dass Sie bereits andere Urlaubspläne hatten und es Ihnen daher nicht möglich ist, Ihren Urlaub während der Betriebsferien zu nehmen.

Es empfiehlt sich, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Situation zu schildern. Versuchen Sie, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, beispielsweise indem Sie vorschlagen, Ihren Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt zu nehmen oder Ihren Urlaub zu teilen. Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch auf der Anordnung des Urlaubs während der Betriebsferien bestehen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Sie könnten sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden und dort eine einstweilige Verfügung gegen die Urlaubsanordnung Ihres Arbeitgebers beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Regel zeitaufwendig und kostenintensiv sein kann. Es ist daher ratsam, zunächst den Dialog mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Urlaubsanspruchs.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

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Bernhard Vollmann