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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Muss mein Arbeitgeber mich weiterhin bezahlen, wenn ich krank bin?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Sven König und arbeite seit drei Jahren in einem kleinen mittelständischen Unternehmen. Vor kurzem bin ich krank geworden und musste mich für mehrere Wochen krankschreiben lassen. Mein Arbeitgeber hat mir bisher mein Gehalt weiterhin gezahlt, aber jetzt bin ich mir unsicher, ob er dazu verpflichtet ist.

Mein Arzt hat mir geraten, mich auszuruhen und mich vollständig zu erholen, bevor ich wieder zur Arbeit gehe. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass mein Arbeitgeber mich nicht weiterhin bezahlt, während ich krank bin. Mein Gehalt ist meine einzige Einnahmequelle und ich habe monatliche Ausgaben zu decken.

Könnten Sie mir bitte erklären, ob mein Arbeitgeber verpflichtet ist, mich weiterhin zu bezahlen, wenn ich krank bin? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mir in dieser Situation helfen könnten? Welche Schritte sollte ich unternehmen, um sicherzustellen, dass mein Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt und mir mein Gehalt während meiner Krankheit weiterhin zahlt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sven König

Bernhard Vollmann

Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Lohnzahlung während Krankheit. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer in solchen Situationen schützen. Gemäß § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitgeber nämlich die Pflicht, einem Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt in der Regel 100% des Bruttogehalts und erfolgt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Lohnfortzahlungspflicht. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber von der Lohnfortzahlung ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich die Krankheit herbeigeführt hat, sich beispielsweise mutwillig verletzt hat. Zudem muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

In Ihrem konkreten Fall, in dem Ihr Arbeitgeber bisher Ihr Gehalt weitergezahlt hat, scheint er also seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Falls Sie jedoch Bedenken haben, dass die Zahlungen eingestellt werden könnten, ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt bleiben und ihn über den Stand Ihrer Genesung informieren. Halten Sie sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben und reichen Sie regelmäßig die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein.

Sollte es dennoch zu Problemen mit der Lohnfortzahlung kommen, können Sie sich jederzeit an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen. In solchen Fällen kann ein Anwalt Ihnen helfen, eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber zu erzielen oder im Ernstfall auch rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihr Gehalt einzufordern.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen eine schnelle Genesung. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtlichen Rat benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

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