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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kann mein Arbeitgeber mich einfach so kündigen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich bin Clara Keck und arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Buchhalterin. Vor Kurzem hat mein Arbeitgeber mir überraschend mitgeteilt, dass er mich kündigen möchte. Ich bin schockiert und verunsichert, da ich bisher keine Probleme in meiner Arbeitsleistung hatte und auch keine Abmahnungen erhalten habe.

Mein Arbeitsverhältnis verlief bisher problemlos und ich war stets engagiert und zuverlässig. Ich habe keine Ahnung, warum mein Arbeitgeber plötzlich die Entscheidung getroffen hat, mich zu entlassen. Ich mache mir Sorgen um meine Zukunft und meine finanzielle Sicherheit.

Daher möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob mein Arbeitgeber mich einfach so kündigen darf. Gibt es rechtliche Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen könnten? Welche Schritte sollte ich jetzt unternehmen, um mich gegen die Kündigung zu wehren und meine Rechte als Arbeitnehmerin zu schützen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser schwierigen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,
Clara Keck

Bernhard Vollmann

Sehr geehrte Frau Keck,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen, das Sie mir entgegenbringen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt und verunsichert sind angesichts der unerwarteten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber. In Deutschland gilt der Grundsatz des Kündigungsschutzes, der Arbeitnehmer vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen schützen soll. Daher gibt es bestimmte rechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung wirksam ist.

Zunächst einmal ist wichtig zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angegeben hat. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Kündigungsgründen: personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Personenbedingte Gründe liegen vor, wenn die persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers der Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Verhaltensbedingte Gründe sind gegeben, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten grob verletzt hat. Betriebsbedingte Gründe liegen vor, wenn betriebliche Erfordernisse eine Kündigung notwendig machen, zum Beispiel aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Gründen.

Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund angegeben hat, könnte dies bereits ein Indiz dafür sein, dass die Kündigung unwirksam ist. In diesem Fall könnte es sich um eine so genannte "unbegründete Kündigung" handeln, die vor dem Arbeitsgericht angefochten werden kann. Auch wenn Sie keine Abmahnungen erhalten haben, reicht dies allein nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Um sich gegen die Kündigung zu wehren und Ihre Rechte als Arbeitnehmerin zu schützen, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und nach den Gründen für die Kündigung zu fragen. Falls erforderlich, können Sie auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben und sich rechtlich beraten lassen. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage zu wahren.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess zu unterstützen und Ihre Rechte zu verteidigen. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernhard Vollmann
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Bernhard Vollmann