Darf mein Vermieter mir wegen Eigenbedarf kündigen?
März 2, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich heiße Erik Eder und wende mich mit einer Frage bezüglich meiner aktuellen Wohnsituation an Sie. Ich wohne seit drei Jahren in einer Mietwohnung in München und habe bisher immer pünktlich meine Miete bezahlt und mich ordnungsgemäß um die Wohnung gekümmert.
Nun hat mein Vermieter mir mitgeteilt, dass er die Wohnung für sich selbst und seine Familie nutzen möchte und deshalb beabsichtigt, mir wegen Eigenbedarf zu kündigen. Dies hat mich sehr überrascht und verunsichert, da ich mir nicht sicher bin, ob er das Recht dazu hat. Ich habe gehört, dass es bestimmte Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung gibt und würde gerne wissen, ob diese in meinem Fall erfüllt sind.
Meine Sorge ist, dass ich aufgrund der Kündigung plötzlich ohne Wohnung dastehe und nicht weiß, wo ich hin soll. Ich habe hier mein soziales Umfeld und meinen Arbeitsplatz und wäre sehr unglücklich, wenn ich gezwungen wäre, umzuziehen. Gibt es mögliche Lösungen oder Alternativen, die mir in dieser Situation helfen könnten? Ich bin dankbar für jeden Rat oder jede Information, die Sie mir zu diesem Thema geben können.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Erik Eder
Sehr geehrter Herr Eder,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Eigenbedarfskündigung Ihrer Mietwohnung in München. Ich verstehe, dass diese Nachricht für Sie überraschend und beunruhigend ist, besonders wenn Sie sich hier bereits seit drei Jahren gut eingelebt haben.
Grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder enge Familienangehörige benötigt. Allerdings muss er dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Kündigung rechtlich wirksam ist. Dazu gehört unter anderem, dass der Vermieter tatsächlich ein berechtigtes Interesse an der Wohnung haben muss, beispielsweise wenn er sie für sich selbst oder seine Familie nutzen möchte. Außerdem muss er nachweisen können, dass er die Wohnung auch tatsächlich selbst beziehen will und dies nicht nur vorgeschoben ist.
In Ihrem Fall sollten Sie daher prüfen, ob Ihr Vermieter alle erforderlichen Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung erfüllt. Falls Sie Zweifel haben, ob die Kündigung rechtens ist, empfehle ich Ihnen, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und Ihre Rechte als Mieter zu prüfen.
Sollte die Eigenbedarfskündigung tatsächlich wirksam sein und Sie die Wohnung verlassen müssen, gibt es dennoch verschiedene Möglichkeiten, die Ihnen in dieser Situation helfen könnten. Zum einen könnten Sie mit Ihrem Vermieter über eine angemessene Frist für den Auszug verhandeln, um genügend Zeit für die Wohnungssuche zu haben. Darüber hinaus könnten Sie sich auch an eine Mietervereinigung oder an das örtliche Wohnungsamt wenden, um Unterstützung bei der Wohnungssuche oder bei rechtlichen Fragen zu erhalten.
Es ist wichtig, dass Sie sich in dieser Situation nicht alleine gelassen fühlen und Ihre Rechte als Mieter kennen. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei Ihrem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
Rechtsanwalt für Mietrecht

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