Kann ich als Mieter die Wohnung vorzeitig kündigen?
April 29, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrte Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Mietrecht. Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und habe vor einiger Zeit einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen. Leider hat sich meine Lebenssituation in den letzten Monaten stark verändert und ich bin aus persönlichen Gründen gezwungen, die Wohnung vorzeitig zu verlassen.
Aktuell befinde ich mich noch innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist, jedoch würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen und die Wohnung früher zu verlassen. Ich mache mir Sorgen, dass ich die Miete für die restliche Vertragslaufzeit weiterhin zahlen muss, obwohl ich die Wohnung nicht mehr bewohne.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten für mich als Mieter, die Wohnung vorzeitig zu kündigen? Welche Schritte muss ich hierfür einleiten und welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben? Gibt es eventuell auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung mit dem Vermieter, um den Vertrag vorzeitig zu beenden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Breitwieser
Sehr geehrter Herr Breitwieser,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages. In der Tat ist es möglich, einen Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, auch wenn dieser unbefristet ist. Allerdings gibt es hierbei einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Mieter eine fristlose Kündigung des Mietvertrages vornehmen können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel darin bestehen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht mehr bewohnen können oder aus beruflichen Gründen an einen anderen Ort versetzt werden. In Ihrem Fall könnte die veränderte Lebenssituation ebenfalls als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung angesehen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie den wichtigen Grund glaubhaft machen müssen.
Um eine fristlose Kündigung rechtswirksam durchzuführen, sollten Sie dem Vermieter schriftlich mitteilen, aus welchen Gründen Sie die Wohnung vorzeitig verlassen müssen und um eine außerordentliche Kündigung bitten. Es empfiehlt sich, hierbei auch entsprechende Nachweise wie zum Beispiel ärztliche Atteste oder Vertragsdokumente vorzulegen, um den wichtigen Grund zu untermauern.
Sollte der Vermieter der außerordentlichen Kündigung zustimmen, können Sie die Wohnung vorzeitig verlassen, ohne weiterhin Miete zahlen zu müssen. Falls der Vermieter jedoch nicht zustimmt, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, die fristgerechte Kündigungsfrist einzuhalten und die Wohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu verlassen. In diesem Fall sind Sie jedoch weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet, solange der Mietvertrag läuft.
Es ist grundsätzlich ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oftmals sind Vermieter bereit, auf Mieterwünsche einzugehen, besonders wenn ein wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung vorliegt. Vereinbaren Sie daher am besten einen Termin mit Ihrem Vermieter, um die Situation zu besprechen und mögliche Lösungen zu finden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der vorzeitigen Kündigung Ihres Mietvertrages. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel, Rechtsanwalt

... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?