Was kann ich tun, wenn mein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
April 2, 2023 | 55,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich wende mich an Sie mit einem dringenden Anliegen bezüglich meiner Mietkaution. Meine Name ist Katrin Hausdorf und ich habe vor Kurzem meine Wohnung gekündigt und ordnungsgemäß übergeben. Leider weigert sich mein Vermieter nun, mir die Kaution in Höhe von 1500 Euro zurückzuzahlen. Ich habe bereits mehrmals freundlich nachgefragt, aber er antwortet nicht auf meine Anfragen und ignoriert meine Bitte um Klärung.
Diese Situation bereitet mir große Sorgen, da ich das Geld dringend für die Kaution meiner neuen Wohnung benötige. Ich habe meine alte Wohnung in einem einwandfreien Zustand hinterlassen und sehe keinen Grund, warum mir die Kaution vorenthalten wird. Es handelt sich um einen erheblichen Betrag, auf den ich nicht verzichten kann.
Ich habe mich bereits informiert und weiß, dass der Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen muss, sofern keine Ansprüche gegen mich bestehen. Da mein Vermieter jedoch nicht reagiert, bin ich unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um mein Geld zurückzuerhalten? Gibt es eine Möglichkeit, meinen Vermieter zur Rückzahlung der Kaution zu zwingen?
Ich bitte um Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Hausdorf
Sehr geehrte Frau Hausdorf,
ich verstehe Ihre Sorge und Ihren Ärger über die Situation, in der Sie sich befinden. Es ist in der Tat ärgerlich, wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen, obwohl keine berechtigten Ansprüche gegen Sie bestehen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und wissen, wie Sie vorgehen können, um Ihr Geld zurückzuerhalten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, sofern keine berechtigten Ansprüche gegen den Mieter bestehen. In Ihrem Fall, da Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben und kein Grund für eine einbehaltene Kaution besteht, haben Sie das Recht auf Rückzahlung des gesamten Betrags.
Da Ihr Vermieter nicht auf Ihre Anfragen reagiert, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zur Rückzahlung der Kaution zu setzen. Geben Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist, zum Beispiel 14 Tage, um die Kaution zurückzuzahlen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie andernfalls rechtliche Schritte einleiten werden.
Sollte auch nach Ablauf der gesetzten Frist keine Rückzahlung erfolgen, haben Sie die Möglichkeit, einen Anwalt für Mietrecht einzuschalten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder eine Klage gegen den Vermieter zu erheben, um Ihr Geld einzufordern. In vielen Fällen führt allein die Drohung mit rechtlichen Schritten dazu, dass der Vermieter doch noch zur Rückzahlung bereit ist.
Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen und Beweise sammeln, die belegen, dass Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben und keine Ansprüche gegen Sie bestehen. Dies kann Ihnen dabei helfen, Ihren Fall vor Gericht zu belegen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückzahlung der Kaution zu erhöhen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel

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