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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Muss mein Vermieter mir eine Nebenkostenabrechnung vorlegen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,

ich heiße Valentina Germer und bin Mieterin einer Wohnung in Berlin. Seit meinem Einzug vor einem Jahr habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter erhalten. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise zu viel bezahlt habe oder dass mein Vermieter die Nebenkosten nicht ordnungsgemäß abrechnet.

Die monatlichen Vorauszahlungen für die Nebenkosten sind bereits hoch und ich würde gerne wissen, ob ich möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung habe. Ich befürchte auch, dass mein Vermieter die Abrechnung bewusst verzögert, um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden.

Ich habe bereits versucht, meinen Vermieter darauf anzusprechen, aber er reagiert nicht auf meine Anfragen. Ich fühle mich daher hilflos und weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob mein Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, mir eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen? Und falls ja, welche Schritte ich unternehmen kann, um sicherzustellen, dass ich eine korrekte Abrechnung erhalte und gegebenenfalls eine Rückerstattung erhalte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Valentina Germer

Oliver Hentschel

Sehr geehrte Frau Germer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Nebenkostenabrechnung als Mieterin in Berlin. Die Ausgangssituation, dass Sie seit einem Jahr keine Abrechnung von Ihrem Vermieter erhalten haben, ist sicherlich besorgniserregend. Es ist wichtig, dass Mieter regelmäßig über ihre Nebenkostenabrechnung informiert werden, um sicherzustellen, dass diese korrekt und transparent ist.

Gemäß § 556 BGB ist der Vermieter verpflichtet, über die jährliche Abrechnung der Nebenkosten innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu informieren. Dies bedeutet, dass Sie als Mieterin Anspruch auf eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Abrechnung haben. Wenn Ihr Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt, können Sie entsprechende Schritte einleiten, um Ihre Rechte als Mieterin zu wahren.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich und nachweisbar (am besten per Einschreiben) an Ihren Vermieter zu kommunizieren und eine umgehende Abrechnung der Nebenkosten zu fordern. Geben Sie Ihrem Vermieter dabei eine angemessene Frist, innerhalb der die Abrechnung erfolgen soll. Sollte Ihr Vermieter auch nach dieser Aufforderung nicht reagieren, haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um eine korrekte Abrechnung durchzusetzen.

Eine Möglichkeit ist, einen Mietminderungsanspruch geltend zu machen, da die fehlende Nebenkostenabrechnung eine Pflichtverletzung Ihres Vermieters darstellt. Sie können auch einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann. Darüber hinaus haben Sie als Mieterin das Recht, die Nebenkostenabrechnung selbst zu erstellen und Ihrem Vermieter zur Prüfung vorzulegen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieterin kennen und aktiv verteidigen, um sicherzustellen, dass Sie nicht benachteiligt werden. Sollte Ihr Vermieter weiterhin nicht reagieren, können Sie sich auch an das örtliche Mieterschutzbund oder an die örtliche Verbraucherzentrale wenden, um weitere Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Hentschel
Rechtsanwalt für Mietrecht

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Oliver Hentschel