Kann ich als Mieter selbstständig Reparaturen durchführen lassen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern?
Dezember 16, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich heiße Felix Fischbacher und habe eine Frage bezüglich Reparaturen in meiner Mietwohnung. In meiner Wohnung gibt es einige Mängel, die dringend behoben werden müssen, wie zum Beispiel ein undichter Wasserhahn in der Küche und ein defekter Heizkörper im Wohnzimmer. Ich habe meinen Vermieter bereits mehrmals über diese Probleme informiert, jedoch wurden die Reparaturen bisher nicht durchgeführt.
Da ich nicht weiterhin auf eine Reaktion meines Vermieters warten möchte, frage ich mich, ob ich als Mieter selbstständig Reparaturen durchführen lassen kann und die Kosten dann vom Vermieter zurückfordern darf. Ich mache mir Sorgen, dass sich die Mängel verschlimmern und mein Wohnkomfort weiterhin beeinträchtigt wird.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich als Mieter das Recht habe, eigenständig Reparaturen in meiner Wohnung zu veranlassen und die Kosten dafür vom Vermieter zurückzufordern? Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich dabei beachten muss? Wie gehe ich am besten vor, um meine Rechte als Mieter zu wahren und die Mängel zeitnah beheben zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Fischbacher
Sehr geehrter Herr Fischbacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Reparaturen in Ihrer Mietwohnung. Es ist verständlich, dass Sie sich um die Mängel in Ihrer Wohnung sorgen und eine schnelle Lösung wünschen. Als Mieter haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine mängelfreie Wohnung, die sich in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Dies bedeutet, dass Ihr Vermieter verpflichtet ist, die notwendigen Reparaturen durchzuführen.
Sollte Ihr Vermieter trotz mehrmaliger Benachrichtigung die Reparaturen nicht durchführen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, die Reparaturen selbstständig in Auftrag zu geben und die Kosten vom Vermieter zurückzufordern. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie einige Voraussetzungen beachten. Zunächst einmal sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und ihm eine angemessene Frist setzen, um die Reparaturen durchzuführen. In diesem Schreiben sollten Sie die Mängel genau beschreiben und deutlich machen, dass Sie andernfalls die Reparaturen selbst in Auftrag geben werden.
Wenn die Frist verstrichen ist und der Vermieter die Reparaturen immer noch nicht durchgeführt hat, können Sie einen Handwerker beauftragen, die Mängel zu beseitigen. Es ist ratsam, vorher mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten angemessen sind. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf, um die Kosten später vom Vermieter zurückfordern zu können.
Nachdem die Reparaturen durchgeführt wurden, sollten Sie dem Vermieter die Rechnungen und Belege zusammen mit einer Kopie des Schreibens, in dem Sie die Mängel gemeldet haben, zukommen lassen und um Erstattung der Kosten bitten. Sollte der Vermieter die Kosten nicht erstatten, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Es ist wichtig, dass Sie in dieser Situation ruhig und sachlich vorgehen, um Ihre Rechte als Mieter zu wahren und eine schnelle Lösung für die Mängel in Ihrer Wohnung zu finden. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel, Rechtsanwalt für Mietrecht

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