Welche Fristen gelten bei einer ordentlichen Kündigung des Mietvertrags?
Dezember 4, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Hentschel
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich wende mich an Sie, da ich in Bezug auf die Fristen einer ordentlichen Kündigung meines Mietvertrags unsicher bin und gerne mehr Klarheit hätte. Die aktuelle Situation ist folgende: Ich bin Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und habe vor, meinen Mietvertrag zu kündigen, da ich in eine andere Stadt ziehen möchte. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich die gesetzlichen Fristen einhalten muss und ob es möglicherweise besondere Regelungen in meinem Mietvertrag gibt.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht ungewollt in eine rechtliche Auseinandersetzung mit meinem Vermieter geraten möchte, wenn ich die Kündigungsfristen nicht beachte. Zudem möchte ich sicherstellen, dass ich alle erforderlichen Schritte korrekt durchführe, um mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung zu vermeiden.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Welche Fristen gelten bei einer ordentlichen Kündigung meines Mietvertrags und welche Schritte muss ich beachten, um die Kündigung rechtswirksam durchzuführen? Gibt es möglicherweise Besonderheiten, die ich in meinem individuellen Fall berücksichtigen sollte?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Endres
Sehr geehrte Frau Endres,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der ordentlichen Kündigung Ihres Mietvertrags. Ich verstehe Ihre Sorgen und möchte Ihnen gerne Klarheit verschaffen, damit Sie die Kündigung rechtssicher durchführen können.
Grundsätzlich gelten bei einer ordentlichen Kündigung eines Mietvertrags die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende, wenn das Mietverhältnis länger als fünf Jahre besteht. Falls das Mietverhältnis kürzer als fünf Jahre dauert, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und dem Vermieter fristgerecht zugehen sollte.
In Ihrem individuellen Fall könnten jedoch auch besondere Regelungen in Ihrem Mietvertrag gelten, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Daher wäre es ratsam, Ihren Mietvertrag genau zu prüfen und zu überprüfen, ob dort spezifische Kündigungsfristen festgelegt sind. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie gerne Ihren Mietvertrag einem Fachanwalt für Mietrecht vorlegen, um eine genaue Prüfung vornehmen zu lassen.
Um die Kündigung rechtswirksam durchzuführen, sollten Sie sicherstellen, dass die Kündigung schriftlich erfolgt, die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden und die Kündigung dem Vermieter fristgerecht zugeht. Zudem kann es sinnvoll sein, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Kündigung zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu sein.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der ordentlichen Kündigung Ihres Mietvertrags.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Hentschel
Rechtsanwalt für Mietrecht

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