Wie wird das Elterngeld steuerlich behandelt?
September 24, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Ralf Otten
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Theodor Fröhlich und habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Elterngeldes. Im vergangenen Jahr habe ich Elterngeld erhalten, da ich nach der Geburt meines Kindes eine Zeit lang zuhause bleiben konnte, um mich um die Betreuung zu kümmern. Nun stehe ich vor der Frage, wie ich das Elterngeld in meiner Einkommensteuererklärung angeben muss und ob es steuerlich relevant ist.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Fehler bei der Angabe des Elterngeldes machen könnte und dadurch Nachzahlungen oder Probleme mit dem Finanzamt entstehen könnten. Daher möchte ich sicherstellen, dass ich das Elterngeld korrekt in meiner Steuererklärung angebe und steuerlich richtig behandele.
Können Sie mir bitte erklären, wie das Elterngeld steuerlich behandelt wird und welche Angaben ich in meiner Einkommensteuererklärung machen muss? Gibt es besondere Regelungen oder Freibeträge, die ich beachten sollte? Welche Auswirkungen hat das Elterngeld auf meine Steuerlast und wie kann ich sicherstellen, dass ich alles korrekt und transparent angebe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Hilfe bei dieser Frage.
Mit freundlichen Grüßen,
Theodor Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Frage zur steuerlichen Behandlung des Elterngeldes. Es ist verständlich, dass Sie sich darüber Gedanken machen und sicherstellen möchten, dass Sie alles korrekt in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Ich werde Ihnen gerne ausführlich erklären, wie das Elterngeld steuerlich behandelt wird und welche Angaben Sie machen müssen.
Grundsätzlich ist das Elterngeld steuerfrei gemäß § 3 Nr. 67 EStG. Das bedeutet, dass Sie das Elterngeld nicht als Einkommen in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Es gibt also keine direkten steuerlichen Auswirkungen auf Ihre Steuerlast durch den Bezug von Elterngeld. Sie müssen das Elterngeld also nicht in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) oder in einer anderen Anlage angeben.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie neben dem Elterngeld noch andere Einkünfte haben, die steuerpflichtig sind, können diese Einkünfte durch das Elterngeld erhöht werden, da das Elterngeld im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass Ihr Steuersatz auf die anderen Einkünfte steigen kann, auch wenn das Elterngeld an sich steuerfrei ist.
In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie daher das Elterngeld nicht explizit angeben, es sei denn, das Finanzamt fordert Sie dazu auf. In diesem Fall sollten Sie das Elterngeld als steuerfreie Einnahme angeben. Es gibt keine besonderen Regelungen oder Freibeträge, die Sie beachten müssen.
Um sicherzustellen, dass Sie alles korrekt und transparent angeben, empfehle ich Ihnen, alle relevanten Unterlagen wie die Bescheinigung über das Elterngeld und Ihre anderen Einkünfte griffbereit zu haben. Falls Sie unsicher sind, können Sie sich auch an einen Steuerberater wenden, der Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Otten

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