Muss ich als Student eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Februar 26, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Ralf Otten
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Jessica Zellmer und bin derzeit Studentin im letzten Semester meines Bachelor-Studiums. In diesem Jahr habe ich neben meinem Studium einen Werkstudentenjob ausgeübt, um mein Studium finanziell zu unterstützen. Nun frage ich mich, ob ich als Studentin eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
Ich bin mir unsicher, da ich bisher noch nie eine Einkommensteuererklärung eingereicht habe und nicht genau weiß, ob ich als Studentin dazu verpflichtet bin. Auch habe ich Bedenken, dass ich möglicherweise steuerliche Vorteile verpasse, wenn ich keine Einkommensteuererklärung abgebe.
Könnten Sie mir bitte erklären, ob ich als Studentin verpflichtet bin, eine Einkommensteuererklärung abzugeben? Gibt es eventuell steuerliche Vorteile, die ich in Anspruch nehmen könnte, wenn ich eine Einkommensteuererklärung einreiche? Falls ja, welche Unterlagen und Informationen benötige ich dafür und wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Zellmer
Sehr geehrte Frau Zellmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung als Studentin. Gerne helfe ich Ihnen dabei, Klarheit zu schaffen und Ihnen die notwendigen Informationen zu geben.
Grundsätzlich gilt, dass auch Studentinnen und Studenten dazu verpflichtet sein können, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt haben, wie es bei Ihrem Werkstudentenjob der Fall war. Wenn Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 9.744 Euro pro Jahr (für 2023).
Auch wenn Sie unterhalb des Grundfreibetrags liegen, kann es dennoch sinnvoll sein, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Denn in vielen Fällen können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel die Beantragung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ausbildungskosten. Diese können Ihre Steuerlast reduzieren und Ihnen zu einer Steuererstattung verhelfen.
Um eine Einkommensteuererklärung abzugeben, benötigen Sie unter anderem Ihre Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber, Nachweise über Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zur Universität, Fachliteratur, Arbeitsmittel), Belege über Sonderausgaben (z.B. Spenden, Krankenversicherungsbeiträge) und gegebenenfalls Nachweise über Ausbildungskosten (z.B. Studiengebühren, Semesterbeiträge).
Am besten gehen Sie vor, indem Sie sich alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und eine Steuersoftware oder einen Steuerberater nutzen, um Ihre Einkommensteuererklärung zu erstellen. Alternativ können Sie auch das Formular zur Einkommensteuererklärung ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen oder spezifische Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Otten

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