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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Gibt es eine Obergrenze für die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung weiterhelfen. In diesem Jahr habe ich einige Renovierungsarbeiten an meinem Haus durchführen lassen und möchte die Kosten gerne steuerlich geltend machen. Dabei frage ich mich, ob es eine Obergrenze für die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gibt und ob es möglicherweise bestimmte Bedingungen gibt, die ich beachten muss.

Der Ist-Zustand ist folgender: Ich habe insgesamt 10.000 Euro für die Handwerkerleistungen ausgegeben und würde gerne wissen, ob ich diesen Betrag komplett in meiner Einkommensteuererklärung angeben kann oder ob es Einschränkungen gibt. Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise nicht alle Kosten absetzen kann und dadurch finanzielle Einbußen habe.

Meine Frage lautet daher: Gibt es eine Obergrenze für die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung und wenn ja, wie hoch ist diese? Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um die Kosten vollständig absetzen zu können? Gibt es möglicherweise andere Möglichkeiten, um die Renovierungskosten steuerlich geltend zu machen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Winterstein

Ralf Otten

Sehr geehrter Max Winterstein,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung. Es freut mich, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen und ich werde mein Bestes tun, um Ihnen bei Ihrer Frage weiterzuhelfen.

Grundsätzlich sind Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Dazu zählen beispielsweise Renovierungsarbeiten, Reparaturen oder Gartenpflege. Die Kosten können dabei bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Für das Jahr 2021 beträgt diese Höhe 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie von den von Ihnen genannten 10.000 Euro insgesamt maximal 20% davon, also 2.000 Euro, in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben können.

Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um die Handwerkerleistungen vollständig absetzen zu können. Zum einen müssen die Arbeiten im Rahmen Ihrer eigenen Wohnung oder Ihres eigenen Hauses durchgeführt worden sein. Zusätzlich müssen Sie die Rechnungen über die erbrachten Leistungen unbedingt aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können. Außerdem müssen die Zahlungen per Überweisung getätigt worden sein, Barzahlungen werden in der Regel nicht akzeptiert.

Des Weiteren gibt es auch noch die Möglichkeit, die Kosten für Handwerkerleistungen im Rahmen der Handwerkerrechnungen direkt von der Steuerschuld abziehen zu lassen. Hierbei können bis zu 20% der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Handwerkerrechnungen per Überweisung bezahlt wurden, die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt sind und die Arbeiten im Rahmen Ihrer eigenen Wohnung oder Ihres eigenen Hauses durchgeführt wurden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Anfrage und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Einkommensteuererklärung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Otten

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Ralf Otten