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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Wie kann ich meine Pendlerpauschale richtig angeben?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Georg Peters und arbeite jeden Tag in meiner Firma, die sich 50 Kilometer von meinem Wohnort entfernt befindet. Bisher habe ich meine Pendlerpauschale in meiner Einkommensteuererklärung angegeben, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich dies richtig gemacht habe. Ich habe gehört, dass es hierbei einige Fallstricke gibt und möchte sicherstellen, dass ich keine Fehler mache.

Aktuell gebe ich in meiner Steuererklärung die einfache Entfernungspauschale an, da ich mit dem Auto zur Arbeit fahre. Allerdings frage ich mich, ob ich auch andere Verkehrsmittel wie öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrradkosten in meine Pendlerpauschale einbeziehen kann. Zudem bin ich mir unsicher, ob ich meine tatsächlichen Fahrtkosten angeben sollte oder ob die Pauschale ausreichend ist.

Des Weiteren frage ich mich, ob ich auch die Kosten für Unterkunft oder Verpflegung während meiner Dienstreisen als Pendlerpauschale geltend machen kann. Diese Kosten fallen bei mir regelmäßig an, da ich gelegentlich auch über Nacht geschäftlich unterwegs bin.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten, meine Pendlerpauschale korrekt in meiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Gibt es spezielle Formulare oder Nachweise, die ich benötige? Welche Angaben sind wichtig, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Peters

Ralf Otten

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Pendlerpauschale in Ihrer Einkommensteuererklärung. Es ist wichtig, dass Sie diese korrekt angeben, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Ich werde Ihnen daher gerne ausführlich erklären, wie Sie dies am besten tun können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Pendlerpauschale nur für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte gilt. Die einfache Entfernungspauschale beträgt aktuell 0,30 Euro pro Kilometer. Wenn Sie also täglich 50 Kilometer zur Arbeit fahren, können Sie 50 Kilometer x 0,30 Euro = 15 Euro pro Arbeitstag als Pendlerpauschale geltend machen.

Sie können grundsätzlich alle Kosten für Fahrten zur Arbeit mit verschiedenen Verkehrsmitteln wie Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad in Ihre Pendlerpauschale einbeziehen. Es ist wichtig, dass Sie hierbei jedoch die tatsächlich gefahrenen Kilometer angeben und die entsprechenden Nachweise aufbewahren. Dies können zum Beispiel Tankquittungen, Fahrkarten oder ein Fahrtenbuch sein.

Was die Kosten für Unterkunft oder Verpflegung während Dienstreisen betrifft, so können diese nicht als Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Diese Kosten fallen unter die Reisekosten und müssen separat in der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei können Sie in der Regel Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten geltend machen.

Um Ihre Pendlerpauschale korrekt in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, benötigen Sie keine speziellen Formulare. Sie können die entsprechenden Angaben einfach in der Anlage N Ihrer Steuererklärung machen. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Informationen zu Ihren Fahrten zur Arbeit und den entstandenen Kosten vollständig und korrekt angeben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Otten

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Ralf Otten