Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Vermietung von Firmenräumen zu beachten?
April 24, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Petra Höfer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Bernd Baradari und besitze ein kleines Unternehmen, das Firmenräume vermietet. In den letzten Jahren habe ich vermehrt Gewinne aus dieser Vermietung erzielt und stehe nun vor der Frage, welche steuerlichen Aspekte ich dabei beachten muss.
Der Ist-Zustand sieht aktuell so aus, dass ich regelmäßig Mieteinnahmen aus der Vermietung der Firmenräume erhalte. Diese Einnahmen fließen auf mein Konto und ich habe bisher noch keine speziellen Steuererklärungen oder -zahlungen in Bezug auf diese Einnahmen getätigt. Da die Einnahmen jedoch immer weiter steigen, mache ich mir Sorgen, dass ich steuerliche Vorschriften nicht beachte und dadurch in Schwierigkeiten geraten könnte.
Meine Sorgen beziehen sich insbesondere auf die Frage, ob ich die Mieteinnahmen korrekt versteuere und ob ich möglicherweise steuerliche Vorteile oder Abschreibungen in Anspruch nehmen kann. Ich möchte sicherstellen, dass ich keine Steuerhinterziehung begehe und meine finanzielle Situation optimal ausnutze.
Daher meine Frage an Sie: Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Vermietung von Firmenräumen zu beachten? Gibt es spezielle Regelungen oder Möglichkeiten, um steuerliche Vorteile zu nutzen? Wie kann ich sicherstellen, dass ich meine Mieteinnahmen korrekt versteuere und keine steuerlichen Risiken eingehe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Baradari
Sehr geehrter Herr Baradari,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberaterin. Es ist gut, dass Sie sich Gedanken über die steuerlichen Aspekte Ihrer Mieteinnahmen aus der Vermietung von Firmenräumen machen, um mögliche Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile optimal nutzen zu können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Mieteinnahmen grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer und müssen dem Finanzamt gegenüber offen gelegt werden. Sie sollten also regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der Sie Ihre Mieteinnahmen angeben und gegebenenfalls auch Werbungskosten geltend machen.
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Firmenräume anfallen und steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen beispielsweise Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Grundsteuer oder auch Abschreibungen auf das vermietete Objekt. Durch die Geltendmachung von Werbungskosten können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren und somit Ihre steuerlichen Vorteile optimal nutzen.
Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, die Abschreibung auf das vermietete Objekt (AfA) in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um die steuerliche Berücksichtigung der Wertminderung des Gebäudes im Laufe der Zeit. Die AfA kann ebenfalls Ihre steuerliche Belastung reduzieren und Ihnen steuerliche Vorteile verschaffen.
Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Mieteinnahmen korrekt versteuern und keine steuerlichen Risiken eingehen, empfehle ich Ihnen, sich regelmäßig von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung helfen, Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie über aktuelle steuerliche Vorschriften informieren.
Ich hoffe, meine Ausführungen konnten Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Höfer

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