Welche Ausgaben kann ich bei der Vermietung steuerlich geltend machen?
März 27, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Petra Höfer
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Verena Köhler und habe vor kurzem eine Immobilie vermietet. Da dies meine erste Vermietung ist, bin ich mir unsicher, welche Ausgaben ich steuerlich geltend machen kann. Ich habe die Immobilie renoviert, um sie vermietbar zu machen, und musste daher einige Kosten für Handwerker und Materialien tragen. Zudem fallen monatliche Nebenkosten wie Strom, Wasser und Müllabfuhr an. Außerdem habe ich einen Kredit aufgenommen, um die Immobilie zu finanzieren.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Ausgaben übersehen habe, die ich steuerlich absetzen könnte. Gibt es bestimmte Ausgaben, die ich bei der Vermietung unbedingt beachten sollte? Welche Kosten sind absetzbar und in welcher Höhe? Gibt es auch Ausgaben, die ich nicht absetzen kann?
Ich würde mich sehr über Ihre Hilfe und Beratung freuen, um meine steuerliche Situation bei der Vermietung besser zu verstehen und optimal zu gestalten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Köhler
Sehr geehrte Frau Köhler,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberaterin. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, welche Ausgaben Sie steuerlich geltend machen können, insbesondere da es sich um Ihre erste Vermietung handelt. Ich werde Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einen Überblick über die absetzbaren Kosten bei der Vermietung geben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass grundsätzlich alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Vermietung stehen, steuerlich absetzbar sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Sie bereits erwähnt haben. Das umfasst sowohl die Kosten für Handwerkerleistungen als auch die für Materialien. Auch die monatlichen Nebenkosten wie Strom, Wasser und Müllabfuhr können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Des Weiteren können Sie die Zinsen für den aufgenommenen Kredit zur Finanzierung der Immobilie als Werbungskosten absetzen. Ebenso sind Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Maklergebühren und eventuell anfallende Rechts- und Beratungskosten steuerlich absetzbar. Sollten Sie die Immobilie möbliert vermieten, können auch Abschreibungen auf die Einrichtung und Ausstattung sowie die Gebäudeabschreibung in Anspruch genommen werden.
Es gibt jedoch auch Ausgaben, die nicht steuerlich absetzbar sind, wie beispielsweise private Kosten, die nicht direkt mit der Vermietung in Zusammenhang stehen. Auch Schönheitsreparaturen, die über die jährliche ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen, sind nicht absetzbar. Des Weiteren können Kosten für private Nutzung, wie beispielsweise für einen Garten oder eine private Garage, nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Es ist ratsam, alle Belege und Rechnungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Gerne stehe ich Ihnen für eine ausführliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, alle absetzbaren Kosten korrekt zu erfassen und Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Höfer, Steuerberaterin

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