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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Wie kann ich vorgehen, wenn meine gebuchte Aktivität vor Ort nicht stattfindet?

Liebes Rechtsanwalt-Team,

ich habe vor kurzem eine Reise nach Thailand gebucht, auf der ich auch eine bestimmte Aktivität gebucht habe. Leider musste ich vor Ort feststellen, dass diese Aktivität nicht stattfinden wird, obwohl ich bereits im Voraus bezahlt habe. Ich bin sehr enttäuscht und frustriert über diese Situation, da ich mich sehr auf diese Aktivität gefreut habe und sie ein wichtiger Bestandteil meiner Reise war.

Ich habe bereits versucht, mit dem Anbieter vor Ort zu sprechen, aber leider konnte keine Lösung gefunden werden. Ich mache mir Sorgen, dass ich mein Geld nicht zurückerhalten werde und dass meine Reise dadurch beeinträchtigt wird.

Können Sie mir bitte erklären, welche Schritte ich in einer solchen Situation unternehmen kann, um mein Geld zurückzubekommen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern? Gibt es bestimmte rechtliche Vorschriften oder Verbraucherschutzgesetze, die mir in diesem Fall helfen können? Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte als Verbraucher geschützt sind und dass ich angemessen entschädigt werde.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Selma Evers

Fred Kock

Sehr geehrte Frau Evers,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der entstandenen Problematik während Ihrer Reise nach Thailand. Es tut mir leid zu hören, dass die von Ihnen gebuchte Aktivität vor Ort nicht stattfinden konnte und Sie bereits im Voraus dafür bezahlt haben. In einer solchen Situation ist es verständlich, dass Sie sich enttäuscht und frustriert fühlen.

Wenn Sie feststellen, dass eine gebuchte Aktivität nicht wie vereinbart stattfindet und der Anbieter vor Ort keine Lösung anbietet, gibt es bestimmte Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzuerhalten und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. Zunächst einmal ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Belege im Zusammenhang mit der Buchung und Bezahlung der Aktivität aufzubewahren. Diese können als Beweismittel dienen, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

Als Verbraucher haben Sie bestimmte Rechte, die Sie in einer solchen Situation schützen. Gemäß den Verbraucherschutzgesetzen haben Sie das Recht auf Erfüllung des Vertrages und im Falle einer Nichterfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. In Ihrem Fall, da Sie bereits im Voraus bezahlt haben und die Aktivität nicht stattfindet, haben Sie das Recht, eine Rückerstattung des gezahlten Betrages zu fordern.

Um Ihr Geld zurückzubekommen, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich beim Anbieter vor Ort eine Rückerstattung zu fordern. Dabei ist es wichtig, eine angemessene Frist für die Rückerstattung zu setzen und zu erwähnen, dass Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten werden, falls keine Lösung gefunden wird.

Sollte der Anbieter keine Rückerstattung anbieten oder sich weigern, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt für Reiserecht wenden, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock
Rechtsanwalt im Bereich Reiserecht

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Fred Kock