Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug aufgrund von technischen Problemen gestrichen wird?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Rechte als Passagier, wenn mein Flug aufgrund von technischen Problemen gestrichen wird. Mein Name ist Tobias Weinert und ich habe vor kurzem einen Flug von Frankfurt nach Mallorca gebucht, um meinen lang ersehnten Urlaub anzutreten. Leider erhielt ich kurz vor dem geplanten Abflug die Mitteilung, dass mein Flug aufgrund von technischen Problemen gestrichen wurde.

Diese unerwartete Situation hat mich sehr verunsichert und ich bin mir unsicher, welche Rechte ich in diesem Fall habe. Ich frage mich, ob die Fluggesellschaft verpflichtet ist, mir eine alternative Beförderung anzubieten oder ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe. Des Weiteren mache ich mir Sorgen, ob ich meinen Urlaub überhaupt antreten kann und ob ich möglicherweise finanzielle Einbußen hinnehmen muss.

Daher bitte ich Sie um Ihre fachkundige Einschätzung zu meiner Situation. Welche Rechte habe ich als Passagier, wenn mein Flug aufgrund von technischen Problemen gestrichen wird? Gibt es bestimmte Gesetze oder Regelungen, die mir in diesem Fall weiterhelfen könnten? Welche möglichen Lösungen stehen mir zur Verfügung, um meinen Flug und meinen Urlaub zu retten?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und bin gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Weinert

Fred Kock

Sehr geehrter Herr Weinert,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Rechte als Passagier, wenn Ihr Flug aufgrund von technischen Problemen gestrichen wird. Diese Situation kann in der Tat sehr ärgerlich und stressig sein, insbesondere wenn man sich auf einen lang ersehnten Urlaub gefreut hat. Es ist wichtig zu wissen, dass Passagiere in solchen Fällen bestimmte Rechte und Ansprüche haben, die ihnen helfen können, mit der Situation umzugehen und angemessen entschädigt zu werden.

Wenn Ihr Flug aufgrund von technischen Problemen gestrichen wurde, gilt die EU-Verordnung 261/2004, die die Rechte von Fluggästen regelt. Gemäß dieser Verordnung hat die Fluggesellschaft die Verpflichtung, Ihnen entweder eine alternative Beförderung zum Zielort anzubieten oder Ihnen den vollen Ticketpreis zu erstatten. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die je nach Flugdistanz und Verspätungshöhe variieren kann.

In Ihrem Fall, da Ihr Flug von Frankfurt nach Mallorca geht, handelt es sich um einen Flug innerhalb der EU, was bedeutet, dass die EU-Verordnung 261/2004 gilt. Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, sollte die Fluggesellschaft Ihnen eine alternative Beförderung anbieten, entweder mit einem anderen Flug oder mit einem anderen Verkehrsmittel. Falls dies nicht möglich ist und Sie sich entscheiden, nicht zu fliegen, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

Zusätzlich dazu könnte Ihnen eine finanzielle Entschädigung zustehen, wenn die Fluggesellschaft Ihnen keine ausreichende Vorwarnung gegeben hat oder die technischen Probleme nicht als außergewöhnliche Umstände gelten. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und beträgt bei Flügen innerhalb der EU bis zu 400 €.

Um Ihre Rechte als Passagier in diesem Fall geltend zu machen, empfehle ich Ihnen, Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen und Ihr Anliegen zu schildern. Sollte die Fluggesellschaft Ihnen keine angemessene Lösung anbieten oder die Entschädigung verweigern, können Sie sich an eine Verbraucherberatung oder einen spezialisierten Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, Ihren Flug und Ihren Urlaub zu retten.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Kock
Rechtsanwalt für Reiserecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Reiserecht

Fred Kock