Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mein Flug aufgrund von Streikmaßnahmen ausfällt?
Juli 17, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Fred Kock
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Mia Krause und habe eine Frage bezüglich meines Fluges, der aufgrund von Streikmaßnahmen ausfiel. Am geplanten Abreisetag zu meinem Urlaubsziel wurde mir mitgeteilt, dass mein Flug gestrichen wurde und ich somit nicht wie geplant reisen konnte. Dadurch entstanden mir nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern auch finanzielle Einbußen, da ich zusätzliche Kosten für eine alternative Reisemöglichkeit aufwenden musste.
Ich frage mich nun, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe, da der Flugausfall aufgrund von Streikmaßnahmen erfolgte. Ich habe gelesen, dass in solchen Fällen die Fluggesellschaft nicht immer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, da Streiks als außergewöhnliche Umstände gelten können. Dennoch frage ich mich, ob es möglicherweise doch eine rechtliche Grundlage gibt, auf die ich mich berufen kann, um eine Entschädigung zu erhalten.
Ich mache mir Sorgen, dass meine Bemühungen um eine Entschädigung aufgrund der Streikmaßnahmen erfolglos sein könnten und möchte daher gerne von Ihnen erfahren, ob es in meinem Fall Möglichkeiten gibt, eine Entschädigung zu erhalten. Gibt es eventuell spezielle Regelungen oder Gerichtsurteile, die meine Situation begünstigen könnten?
Ich bitte Sie daher um eine ausführliche Beratung zu meinem Fall und um Aufklärung darüber, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe. Für Ihre Hilfe und Expertise wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Krause
Sehr geehrte Frau Krause,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Flugausfalls aufgrund von Streikmaßnahmen und Ihre Frage nach einer möglichen Entschädigung. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation Sorgen machen und Klarheit darüber erhalten möchten, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Grundsätzlich ist es so, dass Fluggäste bei Flugausfällen oder Verspätungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug innerhalb der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird und der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder nicht befördert werden können.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die von der Fluggesellschaft nicht vorhersehbar waren oder sich nicht hätten vermeiden lassen. Streikmaßnahmen gehören in der Regel zu diesen außergewöhnlichen Umständen, da sie nicht direkt von der Fluggesellschaft kontrolliert werden können.
In Ihrem Fall, wo der Flug aufgrund von Streikmaßnahmen gestrichen wurde, könnte es daher schwierig sein, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Gerichte entschieden haben, dass bestimmte Streikmaßnahmen nicht als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind, wenn sie beispielsweise internationale Abkommen oder Gesetze verletzen.
Es ist daher ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu wenden, der sich mit solchen Fällen auskennt und Ihre Rechte prüfen kann. Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob es spezielle Regelungen oder Gerichtsurteile gibt, die Ihre Situation begünstigen könnten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fluggesellschaft helfen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich umgehend an einen Anwalt zu wenden, um eine rechtliche Beratung zu Ihrem Fall zu erhalten und Ihre Chancen auf eine Entschädigung zu prüfen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Kock, Rechtsanwalt für Reiserecht

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