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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung, wenn mein Flug aufgrund von Streiks annulliert wurde?

Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt,

ich heiße Wanda Wunderlich und ich wende mich an Sie in Bezug auf eine Frage zum Reiserecht. Vor kurzem wurde mein Flug aufgrund von Streiks annulliert und ich frage mich, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe.

Die Ausgangssituation ist folgende: Ich hatte einen Flug gebucht, um meinen lang ersehnten Urlaub anzutreten. Doch kurz vor Abflug erhielt ich die Benachrichtigung, dass mein Flug aufgrund von Streiks des Bodenpersonals annulliert wurde. Dadurch musste ich meine Reisepläne komplett umstellen und habe erhebliche Unannehmlichkeiten erlebt.

Ich mache mir Sorgen, ob ich in einer solchen Situation Anspruch auf eine Entschädigung habe. Im Internet habe ich gelesen, dass Passagiere bei Flugannullierungen aufgrund von Streiks oft Anspruch auf eine Entschädigung haben. Allerdings bin ich mir unsicher, ob das auch in meinem Fall zutrifft und wie hoch die Entschädigungssumme sein könnte.

Meine Frage an Sie als erfahrenen Rechtsanwalt für das Thema Reiserecht lautet daher: Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für die Annullierung meines Fluges aufgrund von Streiks und wenn ja, wie hoch könnte diese Entschädigung ausfallen? Gibt es spezielle rechtliche Regelungen, die in meinem Fall greifen könnten?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wanda Wunderlich

Ralf Schlittmaier

Sehr geehrte Frau Wunderlich,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf die Annullierung Ihres Fluges aufgrund von Streiks und Ihrem möglichen Anspruch auf Entschädigung gemäß dem Reiserecht. In der Tat ist es wichtig, dass Passagiere in solchen Situationen über ihre Rechte informiert sind, um angemessen entschädigt zu werden.

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei Flugannullierungen aufgrund von Streiks in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung, sofern die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Streiks des Bodenpersonals gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände, da sie zum normalen Betriebsrisiko einer Fluggesellschaft gehören.

In Ihrem Fall, da Ihr Flug aufgrund von Streiks des Bodenpersonals annulliert wurde, könnten Sie daher grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung Ihres Fluges und beträgt in der Regel 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie 600 Euro für Flüge über 3.500 km.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, Ihnen die Entschädigung zu zahlen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. In Ihrem Fall, da die Annullierung aufgrund von Streiks des Bodenpersonals erfolgte, ist es unwahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft diese Verteidigung erfolgreich geltend machen kann.

Es empfiehlt sich daher, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und Ihre Entschädigung einzufordern. Sollte die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnen oder keine angemessene Entschädigung anbieten, können Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für das Reiserecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier, Rechtsanwalt

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