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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Was kann ich tun, wenn mein gebuchtes Ferienhaus nicht bewohnbar ist?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Erwin Karpinski und habe über eine Online-Plattform ein Ferienhaus in Spanien für meinen Sommerurlaub gebucht. Leider musste ich bei meiner Ankunft feststellen, dass das Ferienhaus nicht bewohnbar ist. Es gibt Probleme mit der Elektrizität, der Wasserzufuhr und auch die Sauberkeit lässt zu wünschen übrig. Ich habe bereits mit dem Vermieter gesprochen, jedoch konnte dieser die Mängel nicht innerhalb angemessener Zeit beheben.

Ich mache mir große Sorgen, da ich nun ohne Unterkunft dastehe und meinen Urlaub nicht wie geplant genießen kann. Ich habe bereits viel Geld für die Buchung des Ferienhauses ausgegeben und möchte nicht auch noch zusätzliche Kosten für eine alternative Unterkunft tragen müssen.

Meine Frage an Sie lautet daher: Was kann ich in einer solchen Situation tun? Gibt es rechtliche Schritte, die ich gegen den Vermieter einleiten kann, um mein Geld zurückzufordern oder eine angemessene Entschädigung zu erhalten? Ich stehe vor einem Dilemma und bin für jede Hilfe und Unterstützung dankbar, um diese unangenehme Situation bestmöglich zu lösen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Karpinski

Ralf Schlittmaier

Sehr geehrter Herr Karpinski,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Reiserechts. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit Ihrem Ferienhaus in Spanien solch unangenehme Erfahrungen gemacht haben. In einer solchen Situation ist es verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und nach Lösungen suchen, um Ihr Geld zurückzufordern oder eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie den Vermieter über die Mängel am Ferienhaus schriftlich informieren und ihm eine angemessene Frist setzen, um die Probleme zu beheben. Sollte der Vermieter auch nach Ablauf der Frist die Mängel nicht beseitigen, haben Sie grundsätzlich das Recht auf Minderung des Mietpreises oder sogar auf Rücktritt vom Vertrag.

In Ihrem Fall, da die Mängel so gravierend sind, dass das Ferienhaus nicht bewohnbar ist, wäre ein Rücktritt vom Vertrag wohl die beste Option. Dabei können Sie vom Vermieter die Rückzahlung des bereits gezahlten Mietpreises sowie eventuell entstandene Mehrkosten für eine alternative Unterkunft verlangen. Falls der Vermieter dies verweigert, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Recht durchzusetzen.

Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu konsultieren, um Ihre Ansprüche professionell zu vertreten. Der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine angemessene Fristsetzung und die Formulierung des Rücktrittsschreibens vorzunehmen. Zudem kann er Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen vor Gericht oder durch außergerichtliche Verhandlungen behilflich sein.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie den Mietvertrag, Ihre Kommunikation mit dem Vermieter sowie Belege über entstandene Mehrkosten sammeln und aufbewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und Sie die unangenehme Situation bestmöglich lösen können. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Ralf Schlittmaier