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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Darf mein Nachbar ohne meine Genehmigung eine Sichtschutzwand errichten?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht. Meine Nachbarin hat kürzlich ohne meine Genehmigung eine Sichtschutzwand errichtet, die direkt an unsere gemeinsame Grenze grenzt. Dadurch wird mir nun die Sicht auf meinen Garten versperrt, was mich sehr stört. Ich habe bereits versucht, mit meiner Nachbarin darüber zu sprechen, jedoch war sie nicht bereit, die Sichtschutzwand zu entfernen oder zumindest an einem anderen Ort zu errichten.

Ich mache mir Sorgen, dass diese Sichtschutzwand nicht nur mein persönliches Wohlbefinden beeinträchtigt, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben könnte. Daher möchte ich gerne wissen, ob meine Nachbarin das Recht hatte, die Sichtschutzwand ohne meine Genehmigung zu errichten. Gibt es rechtliche Regelungen, die sie dazu berechtigen? Und falls nicht, welche Schritte kann ich unternehmen, um die Sichtschutzwand entfernen zu lassen oder zumindest eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Renata Wittik

Paul Heuser

Sehr geehrte Frau Wittik,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht. In Ihrem Fall ist es verständlich, dass Sie besorgt sind und eine Lösung für das Problem mit der Sichtschutzwand finden möchten. In der Regel ist es so, dass Ihr Nachbar nicht ohne Ihre Zustimmung eine Sichtschutzwand direkt an der Grenze errichten darf. Das Nachbarschaftsrecht regelt solche Angelegenheiten und schützt auch Ihre Rechte als Eigentümer.

Gemäß dem Nachbarschaftsrecht darf Ihr Nachbar zwar eine Sichtschutzwand errichten, jedoch muss er dabei gewisse Abstände zur Grenze einhalten. In der Regel beträgt der Mindestabstand zur Grenze 50 cm bis 2 m, je nach Bundesland und den örtlichen Bauvorschriften. Da Ihre Nachbarin die Sichtschutzwand direkt an der Grenze errichtet hat, könnte dies als Verstoß gegen diese Regelung angesehen werden.

In einem solchen Fall haben Sie das Recht, Ihre Nachbarin aufzufordern, die Sichtschutzwand zu entfernen oder an einem rechtlich zulässigen Ort neu zu errichten. Sie können dies am besten schriftlich tun und dabei auf die geltenden Gesetze und Vorschriften verweisen. Wenn Ihre Nachbarin weiterhin nicht kooperativ ist, könnten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Es ist wichtig, dass Sie die Kommunikation mit Ihrer Nachbarin aufrecht erhalten und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Möglicherweise könnte auch eine Mediation durch einen neutralen Vermittler in Betracht gezogen werden, um eine Einigung zu erzielen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Abschließend empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen und Ihre Rechte in dieser Angelegenheit zu schützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paul Heuser

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Paul Heuser