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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht

Mein Nachbar parkt ständig vor meiner Einfahrt, was kann ich dagegen tun?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht,

ich wende mich an Sie, da ich mit einem Problem bezüglich meines Nachbarn konfrontiert bin. Mein Nachbar, Herr Müller, parkt ständig vor meiner Einfahrt und versperrt damit meinen Zugang zu meinem Grundstück. Diese Situation tritt regelmäßig auf und beeinträchtigt mich erheblich, da ich dadurch nicht mehr problemlos auf mein Grundstück gelangen kann.

Der Ist-Zustand ist, dass ich jedes Mal, wenn Herr Müller sein Auto vor meiner Einfahrt parkt, Schwierigkeiten habe, in meine Garage zu gelangen oder mein Auto abzustellen. Dies führt zu erheblichem Stress und Unannehmlichkeiten für mich. Trotz mehrmaliger Bitte, dies zu unterlassen, hat sich an der Situation nichts geändert und das Parken vor meiner Einfahrt setzt sich fort.

Meine Sorge ist, dass diese Situation nicht nur lästig ist, sondern auch rechtlich problematisch sein könnte. Ich frage mich, ob Herr Müller überhaupt das Recht hat, sein Auto vor meiner Einfahrt zu parken und welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um diese Situation zu beenden. Gibt es eine Möglichkeit, Herrn Müller dazu zu bewegen, sein Auto woanders zu parken?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten, um dieses Problem zu lösen und meine Rechte als Grundstückseigentümer zu schützen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann Winterberg

Paul Heuser

Sehr geehrter Herr Winterberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Problems mit Ihrem Nachbarn, Herrn Müller, der ständig vor Ihrer Einfahrt parkt und Ihnen damit den Zugang zu Ihrem Grundstück versperrt. Diese Situation ist sicherlich sehr belastend und kann zu erheblichem Stress führen.

In Bezug auf Ihr Anliegen möchte ich Ihnen zunächst mitteilen, dass das Parken vor Ihrer Einfahrt rechtlich gesehen als sogenannte "Einfahrtssperre" gilt und in der Regel nicht zulässig ist. Gemäß dem Nachbarrecht haben Sie als Grundstückseigentümer das Recht, Ihre Einfahrt frei zu halten und ungestört nutzen zu können. Das bedeutet, dass Herr Müller nicht berechtigt ist, sein Auto vor Ihrer Einfahrt zu parken und dadurch Ihren Zugang zu Ihrem Grundstück zu blockieren.

Da Sie bereits mehrmals Herrn Müller gebeten haben, dies zu unterlassen und sich an der Situation nichts geändert hat, ist es ratsam, rechtliche Schritte zu unternehmen, um das Problem zu lösen. Zunächst sollten Sie nochmals schriftlich und nachweislich (z.B. per Einschreiben) Herrn Müller auffordern, das Parken vor Ihrer Einfahrt zu unterlassen und ihm eine angemessene Frist setzen, um sein Verhalten zu ändern.

Sollte Herr Müller auch nach Ablauf der Frist weiterhin vor Ihrer Einfahrt parken, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall könnten Sie zum Beispiel eine Unterlassungsklage gegen Herrn Müller erwägen, um ihn gerichtlich dazu zu verpflichten, das Parken vor Ihrer Einfahrt zu unterlassen. Zudem könnten Sie auch die Polizei oder das Ordnungsamt informieren, da das Parken vor Einfahrten oft auch gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Ich empfehle Ihnen, sich zeitnah mit einem Anwalt für Nachbarschaftsrecht in Verbindung zu setzen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Anwalt kann Sie umfassend beraten und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems.

Mit freundlichen Grüßen,

Paul Heuser
Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht

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