Darf mein Nachbar eine Überwachungskamera auf sein Grundstück richten, die auch meinen Bereich erfasst?
Dezember 3, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Paul Heuser
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Nachbarschaftsrecht. Mein Nachbar hat kürzlich eine Überwachungskamera auf seinem Grundstück installiert, die auch meinen Bereich erfasst. Ich fühle mich dadurch in meiner Privatsphäre beeinträchtigt und frage mich, ob er das überhaupt darf.
Die Ausgangssituation ist folgende: Mein Nachbar und ich haben ein gemeinsames Grundstück, auf dem unsere Häuser nebeneinander stehen. Seine Kamera ist so positioniert, dass sie nicht nur sein Grundstück, sondern auch einen Teil meines Gartens und meiner Terrasse aufzeichnet. Ich bin besorgt darüber, dass er dadurch unbemerkt meine Aktivitäten beobachten kann und eventuell sogar sensible Informationen über mich oder meine Familie erfassen kann.
Ich habe bereits versucht, mit meinem Nachbarn darüber zu sprechen, aber er weigert sich, die Kamera umzupositionieren oder abzuschalten. Daher frage ich mich, ob er überhaupt das Recht hat, eine Kamera zu installieren, die meinen Bereich mitaufzeichnet. Gibt es gesetzliche Regelungen, die meine Privatsphäre in solchen Fällen schützen? Welche Möglichkeiten habe ich, um gegen die Installation der Kamera vorzugehen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und freue mich auf Ihre Einschätzung und mögliche Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Leonie Rademacher
Sehr geehrte Frau Rademacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nachbarschaftsrecht bezüglich der Installation einer Überwachungskamera durch Ihren Nachbarn. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, wenn diese Kamera auch Ihren Bereich erfasst und somit Ihre Privatsphäre beeinträchtigt. In solchen Fällen ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts zu informieren.
Grundsätzlich ist die Installation von Überwachungskameras durch Nachbarn zulässig, solange dabei die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zu beachten ist dabei vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Gesetze regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten, zu denen auch Aufnahmen von Überwachungskameras zählen. Nachbarschaftsstreitigkeiten können oft aufgrund von Datenschutzverletzungen entstehen.
Wenn die Kamera Ihres Nachbarn auch Ihren Bereich aufzeichnet, ist dies in der Regel nicht ohne Weiteres zulässig. Ihr Nachbar darf nur sein eigenes Grundstück überwachen und nur einen kleinen Teil Ihres Grundstücks, wenn dies unvermeidbar ist. Eine dauerhafte und umfassende Überwachung Ihres Bereichs ist in der Regel unzulässig und stellt einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht dar.
In Ihrer Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten, gegen die Installation der Kamera vorzugehen. Zunächst sollten Sie nochmals das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen und ihn über die Datenschutzbestimmungen informieren. Falls er sich weiterhin weigert, die Kamera abzuschalten oder umzupositionieren, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder an einen Rechtsanwalt für Nachbarschaftsrecht wenden. Ein Anwalt kann für Sie prüfen, ob ein Unterlassungsanspruch gegen Ihren Nachbarn besteht und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich gegen eine unzulässige Überwachung zur Wehr setzen. Ich empfehle Ihnen daher, sich zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Privatsphäre zu schützen und eine Lösung für das Problem mit Ihrem Nachbarn zu finden.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Paul Heuser, Rechtsanwalt

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