Darf mein Vermieter die Nebenkosten nachträglich erhöhen?
November 15, 2022 | 45,00 EUR | beantwortet von Günther Schulz
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich wende mich mit einer Frage bezüglich meiner aktuellen Mietwohnung an Sie. Mein Name ist Bernd Hohenberg und ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Seit Beginn meines Mietverhältnisses habe ich monatlich Nebenkosten an meinen Vermieter gezahlt, die bisher immer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung gelegen haben.
Nun erhielt ich von meinem Vermieter die Ankündigung, dass die Nebenkosten für das kommende Jahr erhöht werden sollen. Diese Erhöhung würde für mich eine finanzielle Belastung darstellen, da mein monatliches Budget bereits sehr knapp bemessen ist. Ich bin besorgt, ob mein Vermieter überhaupt dazu berechtigt ist, die Nebenkosten nachträglich zu erhöhen und ob dies rechtlich zulässig ist.
Ich habe in den vergangenen Jahren stets darauf geachtet, meine Verpflichtungen als Mieter einzuhalten und pünktlich meine Mietzahlungen sowie die Nebenkostenvorauszahlungen zu leisten. Daher bin ich besorgt, dass mein Vermieter möglicherweise unangemessen handelt und ich hier gegen meine Rechte als Mieter verstoßen sehe.
Meine Frage an Sie lautet daher: Darf mein Vermieter die Nebenkosten nachträglich erhöhen und wie kann ich mich dagegen rechtlich absichern? Gibt es Möglichkeiten, die Erhöhung der Nebenkosten zu verhindern oder zumindest zu überprüfen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und mögliche Handlungsempfehlungen in dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Hohenberg
Sehr geehrter Herr Hohenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Erhöhung der Nebenkosten durch Ihren Vermieter. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, da dies eine zusätzliche finanzielle Belastung für Sie darstellen könnte. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen und Sie über Ihre Rechte als Mieter informieren.
Grundsätzlich ist es dem Vermieter erlaubt, die Nebenkosten nachträglich zu erhöhen. Allerdings muss er dabei bestimmte Voraussetzungen beachten. Zunächst einmal muss die Erhöhung der Nebenkosten im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung vereinbart sein. Wenn keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, darf der Vermieter die Nebenkosten nicht einfach einseitig erhöhen.
Des Weiteren muss der Vermieter die Mieter rechtzeitig über die geplante Erhöhung informieren. In der Regel beträgt die Frist hierfür drei Monate vor Beginn des Abrechnungszeitraums. Zudem muss der Vermieter eine Begründung für die Erhöhung der Nebenkosten vorlegen und diese nachvollziehbar darlegen. Es dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten umgelegt werden, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung aufgeführt sind.
Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Nebenkostenerhöhung haben, rate ich Ihnen, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen. Überprüfen Sie, ob die Kostenpositionen korrekt aufgeführt und berechnet wurden. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, können Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen und um eine Erläuterung bitten.
Falls Sie weiterhin Bedenken haben oder der Vermieter nicht bereit ist, auf Ihre Argumente einzugehen, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die Erhöhung der Nebenkosten zu überprüfen oder zu verhindern.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und Sie Klarheit in dieser Angelegenheit gewinnen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz
Rechtsanwalt für Mietrecht

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