Was sind meine Pflichten als Mieter bei einem Schimmelbefall?
September 29, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Günther Schulz
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat bezüglich eines Schimmelbefalls in meiner Mietwohnung benötige. Seit einiger Zeit habe ich bemerkt, dass sich Schimmel in verschiedenen Räumen meiner Wohnung ausbreitet. Trotz regelmäßigem Lüften und Heizen scheint das Problem nicht besser zu werden. Ich mache mir Sorgen um meine Gesundheit und die meiner Familie, da Schimmel bekanntlich gesundheitsschädlich sein kann.
Ich habe bereits meinen Vermieter informiert, jedoch reagiert dieser nur zögerlich und unternimmt keine konkreten Schritte zur Beseitigung des Schimmels. Ich fühle mich in meiner Wohnung nicht mehr wohl und frage mich, welche Rechte und Pflichten ich als Mieter in dieser Situation habe. Muss ich den Schimmel selbst entfernen lassen oder ist mein Vermieter dafür verantwortlich? Welche Schritte kann ich unternehmen, um eine Lösung für das Problem zu finden?
Ich würde gerne wissen, welche rechtlichen Schritte ich als Mieter einleiten kann, um den Schimmelbefall in meiner Wohnung zu bekämpfen und welche Pflichten ich dabei zu beachten habe. Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte als Mieter gewahrt bleiben und dass der Schimmel professionell und dauerhaft entfernt wird.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre professionelle Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Klett
Sehr geehrte Frau Klett,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schimmelbefalls in Ihrer Mietwohnung. Schimmel in der Wohnung ist in der Tat ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen kann. Als Mieter haben Sie in einer solchen Situation bestimmte Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt.
Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass der Vermieter dafür Sorge trägt, dass keine gesundheitsgefährdenden Schäden wie Schimmel entstehen. Wenn also Schimmel in Ihrer Wohnung auftritt, ist es grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters, diesen zu beseitigen.
Wenn Ihr Vermieter jedoch nicht auf Ihre Beschwerden reagiert und keine Maßnahmen zur Beseitigung des Schimmels ergreift, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, das Problem umgehend zu lösen. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist und machen Sie deutlich, dass Sie andernfalls weitere rechtliche Schritte einleiten werden. Falls der Vermieter auch nach Ablauf der Frist untätig bleibt, können Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags erwägen, wenn die Wohnung aufgrund des Schimmelbefalls unbewohnbar wird.
Darüber hinaus sollten Sie in Ihrem Schreiben an den Vermieter auch auf die gesundheitlichen Risiken hinweisen, die mit Schimmel verbunden sind, und gegebenenfalls eine Besichtigung durch einen Gutachter oder Sachverständigen vorschlagen. Dies kann dazu beitragen, die Ernsthaftigkeit des Problems zu verdeutlichen und den Vermieter zur Handlung zu bewegen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte und Kommunikationen mit dem Vermieter schriftlich festhalten, um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung nachweisen zu können, dass Sie Ihren Pflichten als Mieter nachgekommen sind. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Günther Schulz

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