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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Welche Regelungen gelten für den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Familienrecht, genauer gesagt zum Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Mein Name ist Babette Köhler und ich bin seit 15 Jahren mit meinem Ehemann verheiratet. Leider haben wir uns entschieden, uns scheiden zu lassen, da wir uns in den letzten Jahren immer weiter auseinander gelebt haben.

Wir haben während unserer Ehe gemeinsam ein Haus erworben, welches momentan noch nicht abbezahlt ist. Darüber hinaus haben wir gemeinsame Ersparnisse und Wertgegenstände angesammelt. Nun mache ich mir Sorgen, wie der Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung geregelt wird und welche Regelungen für uns gelten.

Ich möchte gerne wissen, welche Vermögenswerte in den Zugewinnausgleich einbezogen werden und wie dieser im Detail berechnet wird. Darüber hinaus interessiert mich, ob es Möglichkeiten gibt, beispielsweise das gemeinsame Haus gerecht unter uns aufzuteilen oder ob es verkauft werden muss. Ich befürchte, dass mein Ehemann möglicherweise versuchen könnte, mich finanziell zu benachteiligen und möchte deshalb gut informiert sein, um meine Rechte wahren zu können.

Können Sie mir bitte ausführlich erläutern, welche Regelungen für den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung gelten und welche Möglichkeiten es gibt, eine faire und gerechte Aufteilung des Vermögens zu erreichen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Babette Köhler

Gerd Möller

Sehr geehrte Frau Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Zugewinnausgleich im Rahmen einer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser Situation Sorgen um Ihre finanzielle Zukunft machen und sicherstellen möchten, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Gerne erläutere ich Ihnen ausführlich, wie der Zugewinnausgleich geregelt wird und welche Möglichkeiten es gibt, eine gerechte Aufteilung des Vermögens zu erreichen.

Der Zugewinnausgleich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient dazu, das während der Ehe erworbene Vermögen der Eheleute gerecht aufzuteilen. Grundsätzlich gilt, dass alle Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, in den Zugewinnausgleich einbezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Immobilien, Ersparnisse, Wertgegenstände, aber auch Rentenansprüche und Unternehmensbeteiligungen.

Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, wird das Anfangsvermögen beider Eheleute zu Beginn der Ehe und das Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Das Anfangsvermögen wird dabei nicht in den Ausgleich einbezogen, sondern nur das während der Ehe erworbene Vermögen. Der Zugewinn, also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen, wird dann hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

Im Falle eines gemeinsamen Hausbesitzes gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie damit umgegangen werden kann. Es besteht die Option, das Haus zu verkaufen und den Erlös hälftig zu teilen. Alternativ können sich die Eheleute auch darauf einigen, dass einer von ihnen das Haus übernimmt und den anderen auszahlt. Es ist wichtig, dass diese Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Sollte Ihr Ehemann versuchen, Sie finanziell zu benachteiligen, haben Sie das Recht, sich rechtlich beraten zu lassen und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein kompetenter Anwalt für Familienrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die anstehende Scheidung und bin sicher, dass Sie mit der richtigen Beratung eine faire und gerechte Aufteilung des Vermögens erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller

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Gerd Möller