Welche Möglichkeiten habe ich bei häuslicher Gewalt in der Familie?
Oktober 14, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Gerd Möller
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,
ich wende mich heute an Sie, da ich Hilfe und Rat in einer schwierigen Situation benötige. Mein Name ist Paula Strauss und ich bin Mutter von zwei Kindern. In letzter Zeit habe ich vermehrt häusliche Gewalt in meiner Familie erlebt. Mein Ehemann hat mich körperlich und verbal angegriffen, und auch die Kinder wurden Zeugen dieser Gewalttaten. Ich fühle mich bedroht und hilflos, und mache mir große Sorgen um die Sicherheit meiner Kinder.
Der Ist-Zustand ist sehr belastend für mich und meine Familie. Ich weiß nicht, wie ich aus dieser Situation herauskommen soll und welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um uns zu schützen. Ich habe Angst vor den Konsequenzen, aber ich möchte auch unbedingt etwas ändern, um meine Kinder und mich vor weiterem Schaden zu bewahren.
Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Möglichkeiten habe ich bei häuslicher Gewalt in der Familie? Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um uns zu schützen und die Gewalt zu stoppen? Welche Hilfsangebote stehen uns zur Verfügung, um diese schwierige Situation zu bewältigen und einen Neuanfang zu starten?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Paula Strauss
Sehr geehrte Frau Strauss,
ich möchte Ihnen zuerst einmal mein aufrichtiges Mitgefühl für die schwierige Situation aussprechen, in der Sie sich befinden. Häusliche Gewalt ist ein ernstes Thema, das nicht nur Ihnen, sondern auch Ihren Kindern schadet und dringend angegangen werden muss. Es ist wichtig, dass Sie sich Hilfe suchen und rechtliche Schritte einleiten, um sich und Ihre Kinder zu schützen.
In Fällen häuslicher Gewalt stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um sich zu schützen und die Gewalt zu stoppen. Zunächst einmal können Sie eine einstweilige Verfügung beim Familiengericht beantragen, um Ihren Ehemann auf Abstand zu halten und ihn daran zu hindern, sich Ihnen oder den Kindern zu nähern. Diese Verfügung kann auch ein Kontaktverbot beinhalten, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Des Weiteren können Sie gegen Ihren Ehemann strafrechtliche Schritte einleiten, indem Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Körperverletzung und Bedrohung sind strafbare Handlungen, die entsprechend geahndet werden können. Es ist wichtig, dass Sie Beweise sammeln, z.B. durch ärztliche Atteste oder Zeugenaussagen, um Ihre Anschuldigungen zu untermauern.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt, die Ihnen und Ihren Kindern Unterstützung bieten können. Es gibt Beratungsstellen, Frauenhäuser und Notrufnummern, die rund um die Uhr erreichbar sind und Ihnen in dieser schwierigen Zeit beistehen können. Auch psychologische Betreuung kann Ihnen dabei helfen, die traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten und einen Neuanfang zu starten.
Es ist wichtig, dass Sie sich nicht alleine fühlen und sich Hilfe suchen. Sie haben das Recht auf eine gewaltfreie und sichere Umgebung für sich und Ihre Kinder. Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte einzuleiten und Hilfsangebote anzunehmen, um sich aus dieser belastenden Situation zu befreien.
Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um weitere Schritte zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller
Rechtsanwalt für Familienrecht

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