Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Kann ich die Namensänderung meines Kindes beantragen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,

ich heiße Norbert Kockel und wende mich mit einer Frage bezüglich der Namensänderung meines Kindes an Sie. Mein Sohn, Max Kockel, ist mittlerweile 10 Jahre alt und trägt den Nachnamen seiner Mutter, da wir zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht verheiratet waren. Nun ist es jedoch so, dass meine Ex-Partnerin und ich uns vor einiger Zeit getrennt haben und ich das alleinige Sorgerecht für Max habe.

Da ich meinen Sohn als mein eigenes Kind betrachte und ihn auch rechtlich als solches anerkennen möchte, würde ich gerne die Namensänderung meines Sohnes beantragen, damit er meinen Nachnamen trägt. Es ist mir wichtig, dass Max auch offiziell als mein Kind anerkannt wird und wir eine enge Bindung als Vater und Sohn haben.

Meine Sorge ist, dass der Antrag auf Namensänderung abgelehnt werden könnte oder es zu rechtlichen Komplikationen kommen könnte. Daher frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, die Namensänderung meines Kindes zu beantragen und welche Schritte ich dafür einleiten müsste. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Antrag erfolgreich ist?

Ich würde mich sehr über Ihre professionelle Einschätzung und Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Kockel

Gerd Möller

Sehr geehrter Herr Kockel,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Namensänderung Ihres Sohnes Max. Es ist verständlich, dass Sie als Vater gerne möchten, dass Ihr Sohn auch Ihren Nachnamen trägt und offiziell als Ihr Kind anerkannt wird. In Ihrem Fall, in dem Sie das alleinige Sorgerecht für Max haben, ist es grundsätzlich möglich, eine Namensänderung für Ihr Kind zu beantragen.

Um die Namensänderung Ihres Sohnes beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie als Vater das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben. Da Sie bereits erwähnt haben, dass dies der Fall ist, haben Sie bereits eine wichtige Voraussetzung erfüllt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Namensänderung im besten Interesse des Kindes ist und keine berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigt werden.

Um den Antrag auf Namensänderung zu stellen, müssen Sie sich an das zuständige Standesamt wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Formulare und Informationen darüber, welche Unterlagen Sie für den Antrag einreichen müssen. In der Regel werden neben dem Antrag auch Geburtsurkunden, Ihr Personalausweis, die Einverständniserklärung der Mutter (sofern möglich) und gegebenenfalls weitere Dokumente benötigt.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Standesamt prüfen, ob die Voraussetzungen für die Namensänderung erfüllt sind. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, haben Sie die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu gehen.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei diesem Prozess von einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht unterstützen lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und die Ihres Sohnes bestmöglich vertreten werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Beantragung der Namensänderung für Ihren Sohn.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerd Möller, Rechtsanwalt für Familienrecht

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Familienrecht

Gerd Möller