Wie kann ich mich vor einer unberechtigten Kindeswohlgefährdung schützen?
September 28, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Gerd Möller
Sehr geehrte Rechtsanwältin/Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Max Tiefbach und wende mich mit einer dringenden Frage zum Thema Familienrecht an Sie. Ich mache mir große Sorgen um das Wohl meiner Kinder und frage mich, wie ich mich vor einer unberechtigten Kindeswohlgefährdung schützen kann.
Die Situation ist folgende: Meine Ex-Partnerin und ich sind seit einiger Zeit getrennt und haben gemeinsame Kinder. In letzter Zeit habe ich jedoch den Eindruck, dass meine Ex-Partnerin versucht, das Kindeswohl zu gefährden, um mir zu schaden oder um ihre eigenen Ziele durchzusetzen. Zum Beispiel habe ich beobachtet, dass unsere Kinder vernachlässigt werden, nicht ausreichend betreut werden oder in gefährliche Situationen geraten.
Ich bin sehr besorgt um das Wohl meiner Kinder und möchte unbedingt sicherstellen, dass sie geschützt sind. Deshalb frage ich mich, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um meine Kinder vor einer unberechtigten Kindeswohlgefährdung zu schützen. Gibt es Möglichkeiten, wie ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht ändern lassen kann, um meine Kinder in sicherere Hände zu geben?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir konkrete Informationen und mögliche Lösungsansätze aufzeigen könnten, um meine Kinder bestmöglich zu schützen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Tiefbach
Sehr geehrter Herr Tiefbach,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schutzes Ihrer Kinder vor unberechtigter Kindeswohlgefährdung. Es ist verständlich, dass Sie sich große Sorgen um das Wohl Ihrer Kinder machen und sicherstellen möchten, dass sie in sicheren Händen sind.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Kindeswohl im deutschen Familienrecht oberste Priorität hat. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Ex-Partnerin das Kindeswohl gefährdet, sollten Sie unbedingt aktiv werden, um Ihre Kinder zu schützen.
In Fällen von Kindeswohlgefährdung können verschiedene rechtliche Schritte unternommen werden. Eine Möglichkeit ist es, das Jugendamt über die Situation zu informieren. Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Kindeswohl zu schützen und kann in Fällen von Gefährdung Maßnahmen ergreifen, um die Kinder zu schützen. Das Jugendamt kann zum Beispiel eine Familienhilfe anbieten, eine Kindeswohlgefährdung abklären oder im Notfall auch das Familiengericht einschalten.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kinder akut gefährdet sind, können Sie auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Familiengericht stellen. In diesem Antrag können Sie darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass eine sofortige Maßnahme erforderlich ist, um das Kindeswohl zu schützen. Das Gericht wird dann überprüfen, ob eine Gefährdung vorliegt und entsprechende Maßnahmen anordnen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht zu ändern, wenn dies im Sinne des Kindeswohls erforderlich ist. Hierzu können Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen und Ihre Gründe für die Änderung darlegen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob eine Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder des Sorgerechts notwendig ist, um die Kinder zu schützen.
Es ist wichtig, dass Sie in dieser schwierigen Situation nicht alleine bleiben und sich professionelle Hilfe suchen. Ein erfahrener Anwalt für Familienrecht kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen und Ihnen bei der Auswahl der richtigen rechtlichen Schritte helfen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser herausfordernden Zeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller
Rechtsanwalt für Familienrecht

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