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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Ausländerrecht

Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Ausländerrecht,

ich heiße Tobias Netz und bin ein ausländischer Staatsbürger, der derzeit in Deutschland lebt. Mein Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab und ich bin besorgt, da ich nicht weiß, wie ich diesen verlängern kann.

Ich bin vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten. Mein Aufenthaltstitel wurde damals für ein Jahr ausgestellt und nun steht die Verlängerung an. Mein Arbeitgeber hat mir jedoch mitgeteilt, dass er meinen Vertrag nicht verlängern kann und ich somit auch nicht mehr über eine Arbeitserlaubnis verfüge.

Ich mache mir große Sorgen, da ich nicht weiß, ob ich meinen Aufenthalt in Deutschland auf andere Weise sichern kann. Ich habe hier mittlerweile mein Leben aufgebaut, Freunde gefunden und fühle mich wohl. Es wäre für mich sehr schmerzhaft, das Land verlassen zu müssen.

Können Sie mir bitte erklären, wie ich meinen Aufenthaltstitel verlängern kann, auch wenn ich keine Arbeitserlaubnis mehr habe? Gibt es alternative Möglichkeiten, meinen Aufenthalt in Deutschland zu sichern? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Netz

Leonie Eiserfelder

Sehr geehrter Herr Netz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels in Deutschland. Ich verstehe Ihre Sorgen und werde Ihnen nun ausführlich erläutern, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gibt es mehrere Optionen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland auch ohne eine Arbeitserlaubnis zu verlängern. Eine Möglichkeit wäre die Beantragung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen, falls Sie hier eine Familie haben oder eine Beziehung zu einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger führen. In diesem Fall könnten Sie einen Aufenthaltstitel auf Basis des Aufenthaltsgesetzes § 30 (Ehegattennachzug) oder § 36 (Erteilung aus familiären Gründen) beantragen.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Beantragung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen. Hierbei könnte beispielsweise eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG in Betracht kommen, wenn Sie nachweisen können, dass ein Abschiebungshindernis vorliegt.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Dieser ermöglicht es Ihnen, für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sechs Monaten in Deutschland zu bleiben, um eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dies könnte Ihnen die nötige Zeit verschaffen, um eine neue Beschäftigung zu finden und somit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Ausländerrecht wenden, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu ermitteln. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vorzubereiten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Leonie Eiserfelder
Rechtsanwältin für Ausländerrecht

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Leonie Eiserfelder