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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Ausländerrecht

Werden meine Kinder automatisch deutsche Staatsbürger, wenn ich die Staatsbürgerschaft erhalte?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Chloé Klett und habe eine Frage zum Ausländerrecht. Ich bin aus Frankreich nach Deutschland gezogen und bemühe mich gerade um die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Kinder wurden hier in Deutschland geboren und besitzen daher die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Frage ist nun, ob meine Kinder automatisch deutsche Staatsbürger werden, wenn ich die Staatsbürgerschaft erhalte.

Ich mache mir Sorgen, dass meine Kinder möglicherweise ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren könnten, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalte. Ich möchte sicherstellen, dass sie weiterhin alle Rechte und Privilegien haben, die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden sind.

Könnten Sie mir bitte erklären, wie sich meine Einbürgerung auf die Staatsbürgerschaft meiner Kinder auswirkt? Gibt es besondere Bestimmungen oder Bedingungen, die ich beachten muss, um sicherzustellen, dass meine Kinder ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten? Welche Schritte muss ich unternehmen, um sicherzustellen, dass meine Kinder nicht von meiner Einbürgerung betroffen sind?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und mehr über meine Situation zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen,

Chloé Klett

Adele Gerdes

Sehr geehrte Frau Klett,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ausländerrecht in Bezug auf die Staatsbürgerschaft Ihrer Kinder. Ich verstehe Ihre Sorgen und werde mein Bestes tun, um Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen zu geben.

Zunächst einmal möchte ich Sie beruhigen: In Deutschland gibt es das Prinzip der Abstammung, das besagt, dass Kinder, die in Deutschland geboren werden und mindestens einen Elternteil haben, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das bedeutet, dass Ihre Kinder, da sie in Deutschland geboren wurden und Sie die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, bereits deutsche Staatsbürger sind und ihre Staatsbürgerschaft nicht verlieren werden, wenn Sie eingebürgert werden.

Es gibt also keine speziellen Bedingungen oder Schritte, die Sie unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Kinder ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Durch ihre Geburt in Deutschland und Ihre Einbürgerung sind sie bereits deutsche Staatsbürger und können diese Staatsbürgerschaft behalten, unabhängig von Ihrem eigenen Einbürgerungsprozess.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie als Elternteil die Verantwortung haben, sicherzustellen, dass Ihre Kinder alle notwendigen Dokumente und Unterlagen haben, um ihre Staatsbürgerschaft nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Geburtsurkunden und möglicherweise auch Dokumente, die Ihre eigene Einbürgerung belegen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Adele Gerdes

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