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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Ausländerrecht

Kann ich als Flüchtling in Deutschland eine Ausbildung machen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Ausländerrecht,

mein Name ist Dora Zellmer und ich bin eine Flüchtling aus Syrien. Ich befinde mich seit drei Jahren in Deutschland und habe vor kurzem meinen Aufenthaltstitel erhalten. Nun stehe ich vor der Frage, ob ich als Flüchtling in Deutschland eine Ausbildung machen kann.

Ich habe bereits Deutsch gelernt und bin sehr motiviert, eine Ausbildung zu beginnen. Allerdings habe ich Bedenken, ob meine rechtliche Situation es mir erlaubt, eine Ausbildung zu absolvieren. Ich möchte gerne einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und meine Zukunft hier in Deutschland aufbauen.

Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob ich als Flüchtling die Möglichkeit habe, eine Ausbildung zu machen? Gibt es spezielle Voraussetzungen, die ich erfüllen muss? Welche rechtlichen Schritte muss ich unternehmen, um eine Ausbildung zu beginnen?

Ich mache mir Sorgen, dass meine unsichere rechtliche Situation es mir erschweren könnte, eine Ausbildung zu finden. Ich möchte gerne die notwendige Sicherheit haben, um meinen beruflichen Weg in Deutschland zu starten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Dora Zellmer

Adele Gerdes

Sehr geehrte Frau Zellmer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Möglichkeit, als Flüchtling in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren. Es freut mich zu hören, dass Sie Deutsch gelernt haben und motiviert sind, eine Ausbildung zu beginnen, um einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und Ihre Zukunft hier in Deutschland aufzubauen.

Grundsätzlich haben Flüchtlinge in Deutschland das Recht auf Bildung und somit auch das Recht, eine Ausbildung zu machen. Dies ist im deutschen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Flüchtlinge, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen grundsätzlich eine Ausbildung machen. Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Da Sie bereits Ihren Aufenthaltstitel erhalten haben, ist dies bereits erfüllt. Des Weiteren müssen Sie einen Ausbildungsplatz finden, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das bedeutet, dass der Ausbildungsplatz den Mindestanforderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entsprechen muss.

Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis während der gesamten Ausbildungsdauer gültig ist. Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig mit Ihrer Ausländerbehörde in Kontakt bleiben, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente auf dem neuesten Stand sind.

Wenn Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie einen Antrag auf eine Ausbildungsduldung stellen. Diese ermöglicht es Ihnen, während Ihrer Ausbildung in Deutschland zu bleiben, auch wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt für Ausländerrecht in Verbindung zu setzen, um alle rechtlichen Schritte korrekt zu planen und umzusetzen.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, dass Sie sich bei Ihrer Suche nach einer Ausbildung nicht entmutigen lassen. Viele Unternehmen sind bereit, Flüchtlinge auszubilden und schätzen deren Motivation und Engagement. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Ausbildungssuche und stehe Ihnen gerne zur Seite, um weitere Fragen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen,

Adele Gerdes
Rechtsanwältin für Ausländerrecht

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