Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Vermieter einer Einliegerwohnung?
November 15, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Lorenzo Hartmann
Sehr geehrter Steuerberater,
ich bin Anneliese Freudenberger und vermiete seit einigen Jahren eine Einliegerwohnung in meinem Haus. Bisher habe ich meine Steuererklärung immer selbstständig erstellt, jedoch bin ich mir unsicher, welche steuerlichen Pflichten ich als Vermieter einer Einliegerwohnung genau habe.
Meine Einliegerwohnung wird seit Beginn vermietet und ich erziele regelmäßige Einnahmen aus der Vermietung. Ich habe die Mieteinnahmen bisher immer in meiner Steuererklärung angegeben, jedoch weiß ich nicht, ob ich noch weitere Angaben machen muss oder ob es bestimmte steuerliche Regelungen gibt, die ich beachten muss.
Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise steuerliche Pflichten übersehen habe oder dass ich Fehler bei der Steuererklärung gemacht habe, die zu steuerlichen Konsequenzen führen können. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle steuerlichen Pflichten als Vermieter einer Einliegerwohnung erfülle und keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme.
Können Sie mir bitte konkret aufzeigen, welche steuerlichen Pflichten ich als Vermieter einer Einliegerwohnung habe? Gibt es spezielle Anlagen oder Formulare, die ich ausfüllen muss? Welche Unterlagen muss ich sammeln und aufbewahren, um meine steuerlichen Pflichten als Vermieter zu erfüllen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Freudenberger
Sehr geehrte Frau Freudenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer steuerlichen Pflichten als Vermieter einer Einliegerwohnung. Es ist wichtig, sich über diese Pflichten im Klaren zu sein, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Ich werde Ihnen nun ausführlich erläutern, welche steuerlichen Aspekte Sie als Vermieter einer Einliegerwohnung beachten müssen.
Grundsätzlich müssen Sie als Vermieter die Mieteinnahmen aus der Vermietung der Einliegerwohnung in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese Einnahmen zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und unterliegen der Einkommensteuer. Sie müssen also in der Anlage V Ihrer Steuererklärung die Höhe der Mieteinnahmen sowie eventuelle Werbungskosten wie beispielsweise Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten oder Abschreibungen angeben.
Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuerpflicht prüfen. Wenn Sie als Vermieter mehrere Wohnungen vermieten und Ihre Umsätze über der Grenze von 17.500 Euro im Jahr liegen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie Umsatzsteuer auf Ihre Mieteinnahmen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie die Umsatzsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung korrekt angeben.
Des Weiteren sollten Sie als Vermieter alle relevanten Unterlagen sammeln und aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Mietverträge, Belege für Werbungskosten, Abrechnungen von Betriebskosten sowie Belege für Instandhaltungs- und Modernisierungskosten. Diese Unterlagen dienen als Nachweis für Ihre steuerlichen Angaben und sollten mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden.
Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Pflichten als Vermieter erfüllen und keine Fehler bei der Steuererklärung machen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und eventuelle steuerliche Risiken zu minimieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann

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