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Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Wie können Verluste bei der Vermietung steuerlich berücksichtigt werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Chloé Kohlstein und betreibe seit einiger Zeit vermietete Immobilien. Leider habe ich in den letzten Jahren Verluste bei der Vermietung gemacht und frage mich, wie diese steuerlich berücksichtigt werden können.

Die Ausgangssituation ist, dass die Mieteinnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Kosten der Immobilien zu decken. Dadurch entstehen Verluste, die ich gerne steuerlich geltend machen würde. Der Ist-Zustand ist also, dass die Einnahmen geringer sind als die Ausgaben und ich mich frage, wie ich diese Verluste in meiner Steuererklärung angeben kann.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht weiß, ob und wie ich die Verluste bei der Vermietung steuerlich geltend machen kann. Ich befürchte, dass ich dadurch unnötig hohe Steuern zahlen muss und meine finanzielle Situation dadurch weiter belastet wird.

Meine Frage an Sie als Experte für Vermietung und Verpachtung ist daher: Wie können Verluste bei der Vermietung steuerlich berücksichtigt werden? Gibt es bestimmte Regelungen oder Möglichkeiten, um diese Verluste in meiner Steuererklärung anzugeben und somit meine Steuerlast zu reduzieren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für konkrete Hinweise und Tipps, wie ich meine finanzielle Situation durch die steuerliche Berücksichtigung von Vermietungsverlusten verbessern kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Chloé Kohlstein

Lorenzo Hartmann

Sehr geehrte Frau Kohlstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten bei der Vermietung Ihrer Immobilien. Als Experte für Vermietung und Verpachtung möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einige wichtige Informationen zur steuerlichen Behandlung von Vermietungsverlusten geben.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Verluste aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Verluste mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und können somit Ihre Steuerlast reduzieren. Sie können die Verluste also in Ihrer Steuererklärung angeben und von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Verluste steuerlich berücksichtigt werden können. Zum einen müssen die Verluste nachweislich entstanden sein, das heißt, Sie müssen nachweisen können, dass die Einnahmen aus der Vermietung geringer sind als die Ausgaben. Hierzu sollten Sie alle relevanten Belege und Unterlagen sorgfältig aufbewahren.

Des Weiteren ist zu beachten, dass Verluste aus der Vermietung und Verpachtung in der Regel mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Das bedeutet, dass die Vermietungsverluste mit anderen Einkünften, wie zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit oder Kapitaleinkünften, verrechnet werden können. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast insgesamt reduzieren.

Es ist wichtig, dass Sie die Verluste in Ihrer Steuererklärung in der entsprechenden Anlage (Anlage V) angeben und die erforderlichen Angaben machen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen korrekt und vollständig anzugeben, um mögliche Probleme oder Rückfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verluste bei der Vermietung steuerlich berücksichtigt werden können und Ihre Steuerlast reduzieren können. Achten Sie darauf, alle Voraussetzungen zu erfüllen und alle erforderlichen Angaben in Ihrer Steuererklärung zu machen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie auch gerne einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre individuelle Situation genauer zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen,
Lorenzo Hartmann

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Experte für Vermietung / Verpachtung

Lorenzo Hartmann