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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Kann ich Vorsteuer auch für private Ausgaben geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Irmgard Völker und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen. In meinem Geschäftsalltag fallen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungen an, die ich natürlich gerne möglichst effizient handhaben möchte. Nun habe ich gehört, dass es möglich ist, Vorsteuer auch für private Ausgaben geltend zu machen. Stimmt das und wie funktioniert das genau?

Ich frage mich, ob es möglich ist, die Vorsteuer, die ich bei Einkäufen tätige, die sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden, anteilig geltend zu machen. Beispielsweise kaufe ich ein neues Smartphone, das ich sowohl beruflich für Kundenkommunikation als auch privat nutze. Kann ich hier einen Teil der Vorsteuer zurückfordern und wenn ja, wie berechne ich diesen Anteil?

Des Weiteren stellt sich mir die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Vorsteuer für private Ausgaben geltend machen zu können. Gibt es bestimmte Kriterien, die ich beachten muss? Und wie sieht es mit der Nachvollziehbarkeit der Aufteilung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung aus?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten und mir gegebenenfalls weitere Tipps geben könnten, wie ich meine Vorsteuerzahlungen optimieren kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Völker

Oliver Götzinger

Sehr geehrte Frau Völker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Vorsteuer bei gemischt genutzten Ausgaben in Ihrem Online-Handelsunternehmen. Es freut mich, dass Sie sich für eine effiziente Handhabung Ihrer Umsatzsteuerzahlungen interessieren und ich werde mein Bestes tun, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten.

Zunächst einmal ist es tatsächlich möglich, Vorsteuer auch für private Ausgaben geltend zu machen, sofern diese Ausgaben sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden. Dies wird als gemischt genutzte Ausgaben bezeichnet. In Ihrem Beispiel mit dem Smartphone, das sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, können Sie einen Teil der Vorsteuer zurückfordern. Die genaue Berechnung dieses Anteils erfolgt anhand des prozentualen Verhältnisses zwischen geschäftlicher und privater Nutzung. Sie müssen also abschätzen, wie viel Prozent des Smartphones beruflich genutzt wird und diesen Anteil dann als Vorsteuer geltend machen.

Um Vorsteuer für private Ausgaben geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die private Nutzung der Ausgabe nachgewiesen werden können. Dies kann beispielsweise durch eine plausible Aufteilung der Nutzungsdauer oder -menge erfolgen. Zudem muss die gemischt genutzte Ausgabe tatsächlich dem Unternehmen zurechenbar sein und in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Die Nachvollziehbarkeit der Aufteilung zwischen geschäftlicher und privater Nutzung ist entscheidend für die Anerkennung der Vorsteuer. Daher ist es ratsam, alle relevanten Belege und Dokumente sorgfältig aufzubewahren und eine klare Dokumentation über die Nutzung der Ausgaben zu führen. Dies erleichtert nicht nur die Berechnung des Vorsteueranteils, sondern ist auch wichtig im Falle einer steuerlichen Prüfung.

Um Ihre Vorsteuerzahlungen zu optimieren, empfehle ich Ihnen, eine genaue Aufzeichnung Ihrer geschäftlichen und privaten Ausgaben zu führen. So können Sie den Vorsteuerabzug maximieren und möglicherweise Steuervorteile nutzen. Zudem kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten zur Vorsteueroptimierung ausschöpfen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen ausführlich beantworten konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Interesse und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Online-Handelsunternehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Götzinger

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Experte für Umsatzsteuer

Oliver Götzinger