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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

Kann ich Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich bin Lukas Maier und betreibe ein kleines Unternehmen, das online Produkte verkauft. In letzter Zeit habe ich vermehrt Rechnungen aus dem Ausland erhalten, auf denen Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ich bin mir jedoch unsicher, ob ich diese Umsatzsteuer tatsächlich absetzen kann und wie ich dabei vorgehen sollte.

Bisher habe ich die Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Inland immer problemlos absetzen können, da ich diese in meiner Umsatzsteuervoranmeldung angebe und entsprechend die Vorsteuer geltend mache. Doch bei Rechnungen aus dem Ausland bin ich mir nicht sicher, ob ich genauso verfahren kann oder ob es hier Unterschiede gibt.

Meine Sorge ist, dass ich möglicherweise Steuern hinterziehe oder falsch abrechne, wenn ich die Umsatzsteuer aus dem Ausland einfach so absetze, wie ich es mit der Umsatzsteuer aus dem Inland mache. Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich alle steuerlichen Vorgaben korrekt einhalte und keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme.

Können Sie mir bitte erklären, ob und wie ich die Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland absetzen kann? Gibt es besondere Formulare, die ich ausfüllen muss, oder andere Schritte, die ich beachten sollte? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Lukas Maier

Oliver Götzinger

Sehr geehrter Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie in diesem Fall richtig vorgehen sollten, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Ich möchte Ihnen gerne ausführlich erklären, wie die Absetzung der Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland funktioniert und welche Schritte Sie dabei beachten sollten.

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland genauso behandeln sollten wie die Umsatzsteuer aus dem Inland. Auch hier können Sie die Vorsteuer geltend machen, vorausgesetzt, dass die Rechnungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des ausländischen Unternehmens, die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer und die Einhaltung der Formalitäten.

Wenn Sie Rechnungen aus dem Ausland erhalten, auf denen Umsatzsteuer ausgewiesen ist, können Sie diese in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben und die Vorsteuer entsprechend geltend machen. Es ist wichtig, dass Sie die Rechnungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Angaben vorhanden sind. Falls Sie unsicher sind, ob die Rechnung den Anforderungen entspricht, können Sie sich auch an das ausländische Unternehmen wenden und um eine korrigierte Rechnung bitten.

In Bezug auf besondere Formulare, die Sie ausfüllen müssen, kann es je nach Land, aus dem die Rechnung stammt, unterschiedliche Vorgaben geben. In der Regel müssen Sie jedoch keine zusätzlichen Formulare ausfüllen, sondern lediglich die Umsatzsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Es empfiehlt sich, genaue Aufzeichnungen über die Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland zu führen, um bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass Sie die Vorsteuer korrekt abgesetzt haben.

Zusammenfassend können Sie die Umsatzsteuer auf Rechnungen aus dem Ausland genauso absetzen wie die Umsatzsteuer aus dem Inland, vorausgesetzt, dass die Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, der Ihnen bei der korrekten Abwicklung helfen kann.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Götzinger, Steuerberater

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Experte für Umsatzsteuer

Oliver Götzinger