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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Welche Sonderausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Ludwig Jensen und stehe gerade vor der Herausforderung, meine Steuererklärung für das vergangene Jahr zu erstellen. Dabei bin ich auf das Thema Sonderausgaben gestoßen und bin mir unsicher, welche Ausgaben ich in meiner Steuererklärung geltend machen kann.

Zur Ausgangssituation: Im vergangenen Jahr habe ich diverse Ausgaben getätigt, die möglicherweise als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung berücksichtigt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Spenden an gemeinnützige Organisationen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Ausgaben für die Altersvorsorge.

Der Ist-Zustand ist, dass ich bislang noch keine genaue Übersicht darüber habe, welche dieser Ausgaben ich in meiner Steuererklärung angeben kann und welche nicht. Da ich mir unsicher bin, möchte ich gerne Klarheit darüber bekommen, welche Sonderausgaben tatsächlich steuerlich absetzbar sind und wie ich diese korrekt in meiner Steuererklärung angebe.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise steuerliche Vorteile nicht in Anspruch nehme, wenn ich die falschen Sonderausgaben in meiner Steuererklärung angebe. Daher bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen, um sicherzustellen, dass ich alle relevanten Ausgaben berücksichtige und somit Steuern sparen kann.

Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Sonderausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden und wie kann ich sicherstellen, dass ich alle relevanten Ausgaben korrekt angebe? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen könnten, die bestmögliche steuerliche Entlastung zu erzielen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ludwig Jensen

Wolfgang Lenzner

Sehr geehrter Herr Jensen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung. Gerne helfe ich Ihnen dabei, Klarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Ausgaben korrekt angeben, um steuerliche Vorteile nicht zu verpassen.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen einen Überblick über die Sonderausgaben geben, die grundsätzlich in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden können. Sonderausgaben sind Aufwendungen, die nicht zu den üblichen Werbungskosten oder Betriebsausgaben zählen, jedoch steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören unter anderem:

- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Hierzu zählen sowohl Ihre eigenen Beiträge als auch die Beiträge für mitversicherte Angehörige.
- Beiträge zur Altersvorsorge: Dazu zählen zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu privaten Rentenversicherungen oder zu berufsständischen Versorgungswerken.
- Spenden an gemeinnützige Organisationen: Wenn Sie Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Vereine oder Organisationen getätigt haben, können diese ebenfalls als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben, empfehle ich Ihnen, alle entsprechenden Belege und Nachweise zu sammeln und zu prüfen. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, Quittungen und Bescheinigungen, um sicherzustellen, dass Sie keine Ausgaben vergessen.

Des Weiteren sollten Sie sich über die Höchstbeträge informieren, die für die einzelnen Sonderausgaben gelten. Es gibt nämlich Obergrenzen, bis zu denen Sie die Ausgaben steuerlich geltend machen können. Informieren Sie sich über diese Beträge, um sicherzustellen, dass Sie nicht über die Höchstgrenzen hinausgehen.

Zusätzlich empfehle ich Ihnen, sich bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten an einen Steuerberater zu wenden. Ein Steuerberater kann Ihnen nicht nur bei der Ermittlung der relevanten Sonderausgaben helfen, sondern auch bei der korrekten Eintragung in Ihrer Steuererklärung.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können damit die bestmögliche steuerliche Entlastung erzielen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Lenzner

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Wolfgang Lenzner