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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Welche Sonderausgaben kann ich in meiner Steuererklärung geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Lina Niemeyer und habe eine Frage bezüglich meiner Steuererklärung. Ich bin Angestellte in einem mittelständischen Unternehmen und habe im letzten Jahr einige Ausgaben getätigt, von denen ich nicht sicher bin, ob sie als Sonderausgaben gelten und somit steuerlich absetzbar sind.

Zu meinen Ausgaben gehören unter anderem Weiterbildungskurse, Beiträge zu meiner privaten Altersvorsorge, Versicherungsbeiträge und Spenden an gemeinnützige Organisationen. Ich habe gehört, dass diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben gelten und somit meine Steuerlast reduzieren können.

Mein Ist-Zustand ist, dass ich mich unsicher fühle, welche dieser Ausgaben tatsächlich als Sonderausgaben anerkannt werden und wie ich sie korrekt in meiner Steuererklärung angeben soll. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle möglichen Steuervorteile geltend mache und keine Fehler bei der Angabe meiner Sonderausgaben mache.

Daher meine Frage an Sie als Experten: Welche Sonderausgaben kann ich in meiner Steuererklärung geltend machen? Können Sie mir bitte eine genaue Aufstellung geben, welche Ausgaben unter welche Voraussetzungen als Sonderausgaben gelten und wie ich sie korrekt in meiner Steuererklärung angeben soll? Gibt es auch spezielle Formulare oder Nachweise, die ich dafür benötige?

Ich freue mich auf Ihre fachkundige Beratung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Niemeyer

Wolfgang Stricker

Sehr geehrte Frau Niemeyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Steuererklärung und den möglichen Sonderausgaben, die Sie geltend machen können. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, welche Ausgaben tatsächlich als Sonderausgaben anerkannt werden und wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben sollen. Als Steuerberater möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen eine genaue Aufstellung geben, welche Ausgaben als Sonderausgaben gelten und wie Sie diese korrekt angeben können.

Grundsätzlich zählen zu den Sonderausgaben Ausgaben, die nicht zwangsläufig mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, aber dennoch steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören unter anderem Weiterbildungskurse, Beiträge zu privaten Altersvorsorgeverträgen, Versicherungsbeiträge, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Krankheitskosten sowie Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Um diese Ausgaben als Sonderausgaben geltend zu machen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel müssen Spenden an gemeinnützige Organisationen in Deutschland anerkannt sein und Beiträge zur Altersvorsorge in entsprechenden Verträgen geleistet worden sein. Weiterbildungskurse können ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar sein, wenn sie dazu dienen, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern.

Um diese Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie in der Regel entsprechende Belege und Nachweise. Für Spenden an gemeinnützige Organisationen benötigen Sie Spendenquittungen, für Beiträge zur Altersvorsorge Vertragsunterlagen und für Weiterbildungskurse Teilnahmebescheinigungen. Diese Belege sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.

Es gibt spezielle Formulare, wie die Anlage Vorsorgeaufwand für Beiträge zur Altersvorsorge oder die Anlage Spenden für Spenden an gemeinnützige Organisationen, auf denen Sie Ihre Sonderausgaben entsprechend angeben können. Diese Formulare sind Teil Ihrer Steuererklärung und sollten sorgfältig ausgefüllt werden, um mögliche Steuervorteile nicht zu verschenken.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie bei der Angabe Ihrer Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Stricker
Steuerberater

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