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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Wie kann ich meine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Marco Peters und arbeite seit einiger Zeit in einem Unternehmen, das sich leider nicht in meiner unmittelbaren Wohngegend befindet. Dadurch entstehen mir jeden Monat hohe Fahrtkosten, da ich täglich mit dem Auto zur Arbeit pendeln muss. Derzeit fahre ich circa 50 Kilometer pro Strecke, was sich auf eine Gesamtstrecke von 100 Kilometern pro Tag summiert. Da mein Arbeitgeber keine Möglichkeit zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bietet, bin ich gezwungen, mit dem Auto zu fahren.

Als ich mich bei Freunden erkundigt habe, wurde mir gesagt, dass es möglich ist, Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Da ich mit meinen finanziellen Mitteln bereits stark belastet bin, wäre es für mich sehr hilfreich, wenn ich einen Teil der Fahrtkosten von der Steuer absetzen könnte. Ich bin mir jedoch unsicher, wie ich das genau machen kann und welche Unterlagen ich dafür benötige.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise Geld verschenke, das ich durch die steuerliche Absetzung der Fahrtkosten zurückbekommen könnte. Daher meine Frage an Sie: Wie kann ich meine Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen und welche Schritte muss ich dafür einleiten? Gibt es bestimmte Formulare, die ich ausfüllen muss oder Nachweise, die ich erbringen sollte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marco Peters

Georg Nitsche

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Steuerberater. Gerne helfe ich Ihnen dabei, Ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen und Ihnen somit zu möglichen Steuervorteilen zu verhelfen.

Grundsätzlich ist es möglich, Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich abzusetzen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug zur Arbeit pendeln und keine Erstattung seitens Ihres Arbeitgebers für die Fahrtkosten erhalten. Die Entfernungspauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer, die für jeden Arbeitstag (einfache Strecke) geltend gemacht werden kann.

In Ihrem Fall, in dem Sie täglich 100 Kilometer zur Arbeit fahren, könnten Sie somit pro Arbeitstag 30 Euro (100 km x 0,30 Euro) als Fahrtkosten steuerlich absetzen. Dies summiert sich bei einer fünf-Tage-Woche auf 150 Euro pro Woche und somit auf 600 Euro pro Monat. Diese Beträge könnten Sie dann in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und steuermindernd geltend machen.

Um Ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen, sollten Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ausfüllen. Dort können Sie die Entfernungspauschale und weitere Werbungskosten, wie beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel oder Fortbildungen, angeben. Zudem sollten Sie Nachweise über Ihre Fahrten zur Arbeit sammeln, wie zum Beispiel Tankbelege, Fahrtenbuch oder eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Entfernung zum Arbeitsplatz.

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig aufbewahren und ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung angeben, um mögliche Steuervorteile nicht zu verschenken. Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen genau benötigt werden oder wie Sie die Fahrtkosten am besten absetzen können, stehe ich Ihnen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Georg Nitsche, Steuerberater

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