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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Kann ich meine Weiterbildungskosten steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Otto Hausdorf und arbeite als Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen. In meiner Freizeit absolviere ich eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Fachwirt für Marketing. Die Kosten für diese Weiterbildung belaufen sich auf insgesamt 5.000 Euro im Jahr. Nun frage ich mich, ob ich diese Weiterbildungskosten steuerlich absetzen kann.

Mein derzeitiger Ist-Zustand ist, dass ich die Weiterbildungskosten bisher komplett aus eigener Tasche finanziert habe. Ich mache mir jedoch Sorgen, dass diese Ausgaben für mich finanziell zu einer Belastung werden könnten, wenn ich sie nicht steuerlich geltend machen kann. Deshalb bin ich auf der Suche nach möglichen Lösungen, um meine Weiterbildungskosten steuerlich abzusetzen und somit meine finanzielle Situation zu verbessern.

Meine Frage lautet daher: Kann ich meine Weiterbildungskosten steuerlich absetzen? Falls ja, welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen und wie genau kann ich die Kosten in meiner Steuererklärung angeben? Gibt es bestimmte Formulare oder Nachweise, die ich einreichen muss, um die Weiterbildungskosten geltend zu machen?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, da es für mich von großer Bedeutung ist, meine finanzielle Situation zu optimieren. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Hausdorf

Georg Nitsche

Lieber Herr Hausdorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Weiterbildungskosten zum Fachwirt für Marketing. Gerne gebe ich Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen.

Grundsätzlich können Weiterbildungskosten steuerlich abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind und im Zusammenhang mit Ihrer derzeitigen oder geplanten beruflichen Tätigkeit stehen. Die Kosten für Ihre Weiterbildung zum Fachwirt für Marketing sollten also grundsätzlich absetzbar sein, da sie darauf abzielen, Ihre Qualifikation im Marketingbereich zu verbessern und somit Ihre beruflichen Chancen zu steigern.

Damit die Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss die Weiterbildung im Zusammenhang mit Ihrer aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen. Dies ist bei Ihrer Weiterbildung zum Fachwirt für Marketing gegeben, da sie direkt auf Ihr berufliches Tätigkeitsfeld abzielt.

Des Weiteren müssen die Weiterbildungskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden beruflichen Vorteilen stehen. Da die Kosten für Ihre Weiterbildung 5.000 Euro im Jahr betragen, sollten diese Voraussetzung erfüllt sein, da die erwarteten beruflichen Vorteile durch die Qualifikation zum Fachwirt für Marketing in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stehen.

Um die Weiterbildungskosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie diese als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angeben. In der Anlage N Ihrer Steuererklärung können Sie die Weiterbildungskosten unter den Werbungskosten eintragen. Hier sollten Sie die genauen Kosten für die Weiterbildung angeben und gegebenenfalls auch Belege und Rechnungen als Nachweise beifügen.

Es gibt keine speziellen Formulare, die Sie einreichen müssen, um die Weiterbildungskosten geltend zu machen. Es reicht in der Regel aus, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und gegebenenfalls die entsprechenden Nachweise beizufügen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und ermöglichen es Ihnen, Ihre Weiterbildungskosten steuerlich abzusetzen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Georg Nitsche
Steuerberater

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Georg Nitsche