Welche Steuererklärungsfrist gilt für mich als Freiberufler?
Juni 29, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Christine Witzelmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Anneliese Schulze und arbeite als freiberufliche Übersetzerin. Im vergangenen Jahr habe ich meine Einkünfte durch meine selbstständige Tätigkeit erzielt und möchte nun meine Steuererklärung abgeben. Leider bin ich mir unsicher, welche Steuererklärungsfrist für mich als Freiberufler gilt.
Ich habe gehört, dass die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31. Juli des Folgejahres endet. Allerdings habe ich auch von einer verlängerten Frist für Freiberufler gehört, die bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres gilt. Stimmt das und welche Frist ist in meinem Fall anwendbar?
Des Weiteren bin ich mir unsicher, welche Unterlagen und Belege ich für meine Steuererklärung benötige. Ich führe regelmäßig Buch über meine Einnahmen und Ausgaben, habe jedoch gehört, dass bestimmte Belege wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmittel gesondert aufbewahrt werden müssen.
Zudem mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise steuerliche Vergünstigungen oder Abzugsmöglichkeiten nicht vollständig ausnutze. Gibt es spezielle Steuertipps oder Hinweise, die für Freiberufler wie mich besonders relevant sind?
Können Sie mir bitte die geltende Steuererklärungsfrist für Freiberufler nennen, mir erklären, welche Unterlagen ich für die Steuererklärung benötige und mir eventuell Tipps geben, wie ich meine Steuerlast optimieren kann?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Schulze
Sehr geehrte Frau Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuererklärungsfrist für Freiberufler sowie der erforderlichen Unterlagen und möglichen Steuertipps. Ich werde Ihnen gerne alle Ihre Fragen ausführlich beantworten.
Die allgemeine Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet tatsächlich am 31. Juli des Folgejahres. Für Freiberufler gilt jedoch eine verlängerte Frist, die bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres reicht. Das bedeutet, dass Sie als freiberufliche Übersetzerin Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres einreichen können. Es empfiehlt sich jedoch, die Steuererklärung frühzeitig zu erstellen und einzureichen, um eventuelle Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
In Bezug auf die erforderlichen Unterlagen für Ihre Steuererklärung als Freiberufler ist es wichtig, alle relevanten Belege für Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Fahrtenbücher (falls Sie Fahrtkosten geltend machen möchten) und Belege für Arbeitsmittel. Es ist ratsam, diese Unterlagen geordnet und vollständig zu halten, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ausfüllen zu können.
Als Freiberufler haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu optimieren und steuerliche Vergünstigungen oder Abzugsmöglichkeiten vollständig auszunutzen. Ein wichtiger Tipp ist, alle berufsbezogenen Ausgaben und Aufwendungen genau zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen. Dazu gehören nicht nur Fahrtkosten und Arbeitsmittel, sondern auch Fortbildungskosten, Büromaterial, Telefon- und Internetkosten sowie eventuelle Versicherungsbeiträge. Darüber hinaus können Sie als Freiberufler auch die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers steuerlich geltend machen, wenn Sie dort Ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über steuerliche Möglichkeiten und Optimierungsmöglichkeiten zu informieren, um Ihre Steuerlast zu minimieren und Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung und unterstütze Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung als freiberufliche Übersetzerin.
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann

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