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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Welche Ausgaben kann ich als Freiberufler von der Steuer absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Bernd König und bin als Freiberufler tätig. Ich habe gehört, dass es viele Ausgaben gibt, die man von der Steuer absetzen kann, aber ich bin mir unsicher, welche Kosten nun tatsächlich absetzbar sind und welche nicht. Ich möchte gerne meine Steuerlast minimieren und daher würde ich gerne wissen, welche Ausgaben ich als Freiberufler steuerlich geltend machen kann.

Momentan stehe ich vor dem Problem, dass ich viele Betriebsausgaben habe, aber nicht sicher bin, ob diese alle steuerlich absetzbar sind. Ich arbeite hauptsächlich von meinem Homeoffice aus und habe daher Ausgaben für Büromaterial, Büromöbel, Computer und Software. Zudem habe ich auch Kosten für Telefon, Internet und Fahrten zu Kunden. Darüber hinaus habe ich auch Fortbildungskosten und Versicherungsbeiträge, die ich gerne absetzen würde.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich befürchte, möglicherweise Ausgaben zu übersehen, die ich von der Steuer absetzen könnte und somit Geld verschenke. Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten nutze, um meine Steuerlast zu minimieren und daher wäre es sehr hilfreich für mich, wenn Sie mir eine detaillierte Liste der absetzbaren Ausgaben für Freiberufler geben könnten.

Können Sie mir bitte konkret aufzeigen, welche Ausgaben ich als Freiberufler von der Steuer absetzen kann? Gibt es dabei bestimmte Voraussetzungen oder Besonderheiten zu beachten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten, damit ich meine Steuererklärung korrekt und effizient erstellen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd König

Christine Witzelmann

Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der absetzbaren Ausgaben für Freiberufler. Als Steuerberaterin kann ich Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen eine detaillierte Liste der Kosten geben, die Sie als Freiberufler steuerlich geltend machen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass grundsätzlich alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Büromaterial, Büromöbel, Computer und Software. Diese Ausgaben können Sie als Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben. Auch die Kosten für Telefon, Internet und Fahrten zu Kunden gehören zu den absetzbaren Ausgaben. Hierbei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie die entsprechenden Belege aufbewahren, um die Kosten nachweisen zu können.

Des Weiteren können auch Fortbildungskosten und Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Fortbildungen, die der Erhaltung und Verbesserung Ihrer beruflichen Kenntnisse dienen, sind steuerlich absetzbar. Auch die Beiträge für Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Es gibt jedoch einige Besonderheiten und Voraussetzungen zu beachten, wenn es um die Absetzbarkeit von bestimmten Ausgaben geht. So sollten die Kosten immer in direktem Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit stehen und nachweisbar sein. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Ausgaben angemessen und nicht überhöht sind, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

Es empfiehlt sich, alle Belege und Rechnungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, um die Ausgaben in Ihrer Steuererklärung korrekt anzugeben. Falls Sie unsicher sind, ob bestimmte Kosten absetzbar sind, können Sie sich gerne an einen Steuerberater Ihres Vertrauens wenden, der Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen kann.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können Ihre Steuerlast erfolgreich minimieren. Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christine Witzelmann

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