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Frag einen Steuerberater zum Thema Mehrwertsteuer

Welche Strafen drohen bei falscher Angabe von Umsatzsteuer in der Steuererklärung?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Heike Schmid und betreibe ein kleines Online-Handelsunternehmen. In meiner letzten Steuererklärung habe ich versehentlich falsche Angaben zur Umsatzsteuer gemacht und bin mir nun unsicher, welche Konsequenzen mich erwarten.

Mein Unternehmen hat in den letzten Jahren stetig an Umsatz und Gewinn zugenommen, und ich habe mich bislang um die Buchhaltung und Steuerangelegenheiten selbst gekümmert. Leider habe ich nun festgestellt, dass ich in meiner Steuererklärung für das vergangene Jahr einen Fehler bei der Angabe der Umsatzsteuer gemacht habe. Statt des tatsächlichen Betrags habe ich versehentlich einen zu niedrigen Betrag angegeben.

Ich mache mir große Sorgen, dass mir nun Strafen oder Bußgelder drohen könnten, da ich nicht absichtlich falsche Angaben gemacht habe, sondern es sich um ein Versehen handelt. Ich möchte gerne wissen, welche möglichen Strafen auf mich zukommen könnten und wie ich diesen Fehler am besten korrigieren kann, um weiteren Problemen vorzubeugen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Schmid

Felix Schönecker

Sehr geehrte Frau Schmid,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des versehentlichen Fehlers bei der Angabe der Umsatzsteuer in Ihrer letzten Steuererklärung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, aber es ist wichtig, dass Sie den Fehler rechtzeitig korrigieren, um weitere Probleme zu vermeiden.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass es durchaus passieren kann, dass Fehler bei der Angabe der Umsatzsteuer gemacht werden, insbesondere wenn man sich selbst um die Buchhaltung kümmert. In Ihrem Fall handelt es sich um einen versehentlichen Fehler und nicht um absichtliche Steuerhinterziehung, was die Situation etwas anders bewertet.

Wenn Sie falsche Angaben zur Umsatzsteuer gemacht haben, kann dies zu Nachzahlungen führen. Es ist wichtig, dass Sie den Fehler so schnell wie möglich korrigieren, indem Sie eine berichtigte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Je nach Höhe des fehlerhaften Betrags können auch Zinsen für die verspätete Zahlung fällig werden.

In Bezug auf mögliche Strafen oder Bußgelder kann ich Ihnen sagen, dass das Finanzamt in der Regel bei versehentlichen Fehlern kulant ist, solange Sie den Fehler selbstständig korrigieren. Wenn Sie den Fehler jedoch absichtlich gemacht haben oder das Finanzamt den Eindruck hat, dass Sie Steuern hinterzogen haben, können Strafen und Bußgelder verhängt werden.

Um den Fehler zu korrigieren, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen und eine berichtigte Steuererklärung einreichen. Dort können Sie den Fehler erklären und gegebenenfalls auch um eine Fristverlängerung bitten, falls Ihnen mehr Zeit für die Korrektur des Fehlers benötigen.

Es ist außerdem ratsam, sich für die Zukunft professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen, um solche Fehler zu vermeiden. Ein Steuerberater kann Ihnen nicht nur bei der Buchhaltung und Steuererklärung helfen, sondern auch wertvolle Tipps und Empfehlungen geben, um Ihr Unternehmen steuertechnisch optimal aufzustellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Felix Schönecker

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Experte für Mehrwertsteuer

Felix Schönecker